Ersatzerben-Einsetzung
Mit der Ersatzerben-Einsetzung weist der Erblasser seinen Nachlass oder einen Teil davon zwei Personen alternativ als Erbschaft zu, wobei der Zweitberufene das Erbe erhält, für... weiterlesen
Mit der Ersatzerben-Einsetzung weist der Erblasser seinen Nachlass oder einen Teil davon zwei Personen alternativ als Erbschaft zu, wobei der Zweitberufene das Erbe erhält, für... weiterlesen
Mittels Vor- und Nacherbeneinsetzung (ZGB 488 ff.) weist der Erblasser dem Vorerben einen Nachlassgegenstand als Vermächtnis zu, damit dieser das Erhaltene zu einem späteren Zeitpunkt... weiterlesen
Mittels Testament kann der Erblasser eine oder mehrere Personen als Erben einsetzen. Die eingesetzten Erben bilden zusammen mit den gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft. Als eingesetzte... weiterlesen
Rechtswahl-Berechtigung des Ausländers mit letztem Wohnsitz in der Schweiz Der Erblasser kann eine Rechtswahl treffen (dies erfolgt i.d.R. in den einleitenden Testaments-Bestimmungen), sofern er vom... weiterlesen
In der Regel als einleitende Bestimmungen zum Testament werden Feststellungen verschiedener Art gemacht. Es kommen insbesondere in Frage, Feststellungen über: Person, Wohnort, Zivilstand des Erblassers... weiterlesen
Um ein Testament errichten zu können muss eine Person urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt sein (ZGB 467) = Testierfähigkeit. Urteilsfähig ist eine Person, welcher... weiterlesen
Begriff: Testament Das Testament ist neben dem Erbvertrag die vom Gesetz vorgesehene Verfügungsform, womit eine Person über ihren Nachlass rechtsverbindliche Anordnungen treffen kann. Abgrenzungen Erbvertrag... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Muster 1: Einsetzung Erbe als Alleinerbe «Es existieren keine gesetzlichen Erben. Ich setze meinen langjährigen Schuldfreund A als Alleinerben ein». Muster 2: Einsetzung mehrerer Erben... weiterlesen
Checkliste: Erbeinsetzung Verfügungsform Testament Erbvertrag Formgültigkeit Inhaltsgültigkeit Auslegung der Verfügung von Todes wegen Testament: gemäss Willensprinzip Erbvertrag: gemäss Vertrauensprinzip Abgrenzung Erbeinsetzung mit Teilungsvorschrift – Vermächtnis... weiterlesen
Erbeinsetzung als Mittel der Begünstigung einer beliebigen (natürlichen oder juristischen) Person als Erben Eingesetzter Erbe = Mitglied der Erbengemeinschaft Eingesetzter Erbe haftet für die Erblasser-... weiterlesen
Begriff und Abgrenzung Mit der Ersatzerben-Einsetzung (ZGB 487) werden zwei Personen alternativ durch den Erblasser berufen, wobei der Zweitberufene (Ersatzerbe) die Erbquote oder das Nachlassvermögen... weiterlesen
Begriff und rechtliche Grundlage Bei der Nacherbschaft auf den Überrest handelt es sich um eine Nacherbschaft, bei welcher der Vorerbe keiner Werterhaltungspflicht unterliegt. D.h. der... weiterlesen
Die Einsetzung eines Vor- und Nacherben wird in den meisten Kantonen steuerrechtlich als zwei aufeinanderfolgende Erbfälle betrachtet und damit zwei Steuertatbestände angenommen. D.h. es wird... weiterlesen
Ketten-Nacherbschaften, d.h. eine Verpflichtung an den Nacherben zur Auslieferung der Erbschaft an eine weitere Person ist gemäss Gesetz untersagt (ZGB 488 II = zwingende Norm).... weiterlesen
Der pflichtteilsgeschützte Erbe muss sich nicht mit einer blossen Nacherbschaft, d.h. mit einer Anwartschaft auf ein späterer zufallendes Erbe, abfinden, sondern er hat Anspruch auf... weiterlesen
Der pflichtteilsgeschützte Erbe muss sich nicht mit einer Vorerbschaft (auflösend bedingtes Erbe) alleine abfinden, sondern er hat Anspruch auf uneingeschränkte und unbelastete Erbzuwendung im Umfang... weiterlesen
Auslieferungs-Art Die Auslieferung hat grundsätzlich in natura zu erfolgen (vgl. BGE 129 III 113). Auslieferungs-Zustand Die Gegenstände sind dem Nacherben in jenem Zustand zu übergeben,... weiterlesen
Als «Nacherbfall» wird der Erbschaftserwerb des Nacherben bezeichnet. Der Zeitpunkt des Nacherbfalls bestimmt sich primär nach der Anordnung in der Verfügung von Todes wegen (Testament... weiterlesen
Der Vorerbe haftet als Erbe für Erblasser- und Erbgangs-Schulden (ZGB 560 II; 603 I). Art. 560 ZGB, Abs. 2 A. Erwerb I. Erben 2 Mit Vorbehalt... weiterlesen