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Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag

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Steueraspekt

Erstellungsdatum:
12.07.2012
Aktualisiert:
03.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Einsetzung eines Vor- und Nacherben wird in den meisten Kantonen steuerrechtlich als zwei aufeinanderfolgende Erbfälle betrachtet und damit zwei Steuertatbestände angenommen.

D.h. es wird sowohl der Voranfall als auch der Nacherbfall unabhängig voneinander besteuert (Ausnahme: FR und VD).

 

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