Zession

Ursprüngliches Rechtsverhältnis

Fortbestand Ursprünglich zwischen Zedent und Schuldner bestandenes Rechtsverhältnis besteht fort und wird durch die Zession bzw. Abtretung nicht berührt Gegenstand des Fortbestands Der Fortbestand betrifft... weiterlesen

Zession

Zahlung mit befreiender Wirkung

Definition Zahlung mit befreiender Wirkung   =   Nicht nur Zahlung, sondern auch Leistung, sofern im Schuldverhältnis ein Zahlungssurrogat vereinbart ist, an den berechtigten Gläubiger Grundsatz Nach... weiterlesen

Zession

Böser Glaube des Schuldners

Ein Tatbestand, der den „guten Glauben des Schuldners“ im von OR 167 ausschliesst, bewirkt trotz unterbliebener Notifikation, dass der Schuldner – wie nach erfolgter Notifikation... weiterlesen

Zession

Anzeige (Notifikation)

Definition Anzeige (Notifikation)   =   Mitteilung des Gläubigerwechsels durch den Zedenten an den Schuldner (Bekanntgabe des neuen Gläubigers (Zessionar)) Bedeutung Die Notifikation ist im Verhältnis von... weiterlesen

Zession

Verhältnis Zedent / Schuldner

Einleitung gesetzliche Grundlage Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der... weiterlesen

Zession

Gewährleistung des Zedenten (OR 171–OR 173)

Definitionen Gewährleistung   =   Einstehen für die versprochene Leistung Verität   =   Bestand der Forderung Bonität   =   Zahlungsfähigkeit des Schuldners (sog. Einbringlichkeit) Anwendbares Recht „Ausschluss“ der kaufrechtlichen... weiterlesen

Zession

Unterstützungspflicht des Zedenten (OR 170 Abs. 2)

Definition Unterstützungspflicht   =   Den Zedenten (bisheriger Gläubiger) trifft die Unterstützungsobliegenheit, den Zessionaren (neuer Gläubiger) mit Informationen und Dokumenten zu unterstützen Herausgabe notwendiger Beweismittel Schuldurkunde Pfandurkunde... weiterlesen

Zession

Wirkungen Zedent / Zessionar

Einleitung Gesetzliche Grundlagen Art. 170 OR 2. Übergang der Vorzugs- und Nebenrechte, Urkunden und Beweismittel 1 Mit der Forderung gehen die Vorzugs- und Nebenrechte über,... weiterlesen

Zession

Verrechnungsforderung (OR 169 Abs. 2)

Grundsatz Verrechnungsforderung muss vor der abgetretenen Forderung fällig sein (OR 169 Abs. 2) Einzelfälle Der Schuldner kann die Verrechnungseinrede nicht erheben, solange seine Verrechnungsforderung nicht... weiterlesen

Zession

Einwendungen und Einreden (OR 169)

Definition Einwendung Einwendung   =   Tatsachenvorbringen, wonach der Anspruch nicht bestehe Einwendungsarten Rechtshindernde Einwendungen Anspruch soll nie entstanden sein Rechtsaufhebende oder rechtsvernichtende Einwendungen Anspruch soll nachträglich... weiterlesen

Zession

Prätendentenstreit (OR 168)

Definition Prätendentenstreit   =   Forderungsinhaberschaftsstreit zwischen Zedent (alter Gläubiger) und Zessionar (neuer Gläubiger) Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners Selbständiger Leistungsverweigerungsgrund, der den Verzug des Schuldners ausschliesst, aber nur... weiterlesen

Zession

Zahlung in gutem Glauben (OR 167)

Definition Zahlung in gutem Glauben   =   Zahlung in Unkenntnis der Zession an den ursprünglichen Gläubiger befreit den Schuldner gültig von seiner Schuldpflicht Kettenzession / Mehrfachzession... weiterlesen

Zession

Wirkungen Zessionar / Schuldner

Einleitung Gesetzliche Grundlagen Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der... weiterlesen

Zession

Notifikation

Grundlagen Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der Abtretende oder... weiterlesen

Zession

Forderungsübergang

Grundlage Art. 164 OR A. Abtretung von Forderungen I. Erfordernisse 1. Freiwillige Abtretung a. Zulässigkeit 1 Der Gläubiger kann eine ihm zustehende Forderung ohne Einwilligung... weiterlesen

Zession

Blankozession

Zur Blankozession ist zu bemerken:  Definition Blankozession   =   Forderungsabtretung ohne Angabe eines Zessionars Zulässigkeit Nach herrschender Lehre ist die Blankozession grundsätzlich zulässig Umstritten ist jedoch,... weiterlesen

Zession

Verpflichtungsgeschäft

Dem Verpflichtungsgeschäft (auch: pactum de cedendo) kommt bei der Abtretung eine wenn auch mindere Bedeutung zu: Verpflichtung des bisherigen Gläubigers (Zedent), die Forderung dem neuen... weiterlesen

Zession

Verfügungsgeschäft

Das Verfügungsgeschäft basiert auf dem Verfügungsvertrag (Zession oder Abtretung). Für den Verfügungsvertrag gilt: Anwendbarkeit der Allgemeinen Regeln des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) OR 1 ff. Willenserklärung... weiterlesen