Verfügungsvertrag
Einleitung Beim Verfügungsvertrag sind folgende Elemente zu beachten: Verfügungsgeschäft Verpflichtungsgeschäft Blankozession... weiterlesen
Einleitung Beim Verfügungsvertrag sind folgende Elemente zu beachten: Verfügungsgeschäft Verpflichtungsgeschäft Blankozession... weiterlesen
Einleitung Bei der Verfügungsmacht gibt es zu folgenden Themen einen Erläuterungsbedarf: Verfügungsrecht Mehrfachzession Gutgläubiger Forderungserwerb vom Nichtberechtigten Verfügungsrecht Der Zedent muss wie bei jedem andern... weiterlesen
Die Globalzession ist die gebräuchlichste Abtretungsart. Sie weist verschiedene Rechtsunsicherheiten für Kreditgeber (Zessionar) und Schuldner (Zedent) auf. Alle diese Unwägbarkeiten betreffen die „Abtretbarkeit“. Ohne Anspruch... weiterlesen
Die grundsätzliche Abtretbarkeit vorausgesetzt, können künftige Forderungen gültig abgetreten werden (= Vorausabtretung) Definition Künftige Forderungen = Forderungen, die im Abtretungszeitpunkt noch nicht fällig sind, von... weiterlesen
Die Folgen einer unerlaubten Forderungsabtretung sind: Grundsatz Ungültigkeit der Forderungsabtretung Zedent bleibt Gläubiger auch kein Forderungsübergang an gutgläubigen Zessionaren Ausnahme Schriftliches Schuldbekenntnis ohne Abtretungsverbots-Klausel Gutgläubiger... weiterlesen
Vom freien Abtretungsrecht bestehen in folgenden Fällen Ausnahmen: Gesetz Gesetzliches Zessionsverbote Anwendungsfälle Entlehneranspruch auf Benutzung der Sache (OR 306 Abs. 2) Arbeitnehmeranspruch aus dem Arbeitsverhältnis... weiterlesen
Sofern und soweit weder Gesetz, Vertrag, noch die Natur des Rechtsverhältnisses die Abtretbarkeit ausschliessen oder beschränken, gilt die freie Abtretbarkeit... weiterlesen
Einleitung Eine Abtretung setzt die Abtretungsfähigkeit voraus. Dabei ist folgendes zu beachten: Grundsatz: Freies Abtretungsrecht Ausnahme: Abtretungsverbote Verstoss gegen Abtretungsverbot Künftige Forderungen Abtretung durch Globalzession... weiterlesen
Folgende Rechtsverhältnisse sind u.E. nicht abtretbar: Gestaltungsrechte Ob Gestaltungsrechte abtretungsfähig sind, ist umstritten. Gestaltungsrechte berechtigen eine Person mittels Willenserklärung zur Begründung, Aenderung oder Aufhebung eines... weiterlesen
Abtretungsfähig sind: gegenwärtige und künftige Forderungen noch nicht fällige Forderungen bestrittene Forderungen Forderungen aus ein- oder zweiseitigen Verträgen Forderungen aus unerlaubten Handlungen (OR 41 ff.)... weiterlesen
Einleitung Grundsätzlich können alle dem Gläubiger zustehenden Forderungen Gegenstand einer Abtretung bilden (OR 164). Zulässig ist bei teilbaren (Geld-) Forderungen die Teilzession. Folgende Punkte bedürfen... weiterlesen
Die Gültigkeit einer Abtretung hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab: Forderung als Abtretungsgegenstand Abtretbarkeit Verfügungsmacht Verfügungsvertrag » Weiterführende Informationen zu Voraussetzungen Zession... weiterlesen
Vor allem praktisch wichtige Elemente der Zession sind: Forderungsübergang = Hauptpunkt Übergang von Vorzugs- und Nebenrechten Notifikation = Voraussetzung, dass der Schuldner mit befreiender Wirkung... weiterlesen
In der Praxis sind zwei Grundarten von Abtretungen anzutreffen: vertragliche Zession Abtretung gemäss OR 164 ff. Voraussetzungen Gläubigerwechsel ohne Zession Universalsukzession Vertragsübernahme Legalzession Übergang durch... weiterlesen
Die Einzelzession ist anzutreffen als: Einzelzession aus Forderungsverkauf Gläubiger eines Drittschuldners verkauft die Forderung an einen Dritten zB einem Inkasso- oder Factoring-Unternehmen Einzelzession zur Sicherung... weiterlesen
Im Geschäftsverkehr ist die Zession bzw. Abtretung von grosser Bedeutung, namentlich beim Inkasso (Factoring, Forderungsverkauf, treuhänderische Forderungsabtretung an Inkassounternehmen usw.) und bei der Kreditsicherung (Einzelzession,... weiterlesen
Der Zession bzw. Forderungsabtretung können vor allem drei Aufgaben zukommen: Forderungsverkauf Forderungsinkasso Kreditsicherung » Weiterführende Informationen zu Funktion Zession... weiterlesen
Das Hauptmotiv einer Zession bzw. einer Forderungsabtretung ist in der Regel die Realisation des geldwerten Anspruchs vor seiner Fälligkeit bzw. vor seiner Tilgung. » Weiterführende... weiterlesen
Die Ziele des Forderungsgläubigers können sein: Forderungsverkauf = Gläubigerwechsel in Abweichung des typischen Forderungsverlaufs, wo der Gläubiger bis zur Schuldentilgung in seiner Funktion verbleibt Forderungsinkasso... weiterlesen
Abtretung ist ein Verfügungsvertrag = Zweiseitiges Rechtsgeschäft zwischen Zedent und Zessionar Vgl. BGE 4C.84/2004 Verfügungsgeschäft für einen Gläubigerwechsel (schriftliches) Verfügungsgeschäft, dem zumeist ein (formfrei gültiges)... weiterlesen