Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat anlässlich ihrer öffentlichen Beratungen vom 09.12.2021 folgende Beschlüsse gefasst und die nachgenannten SRF-Beiträge als nicht sachgerecht beurteilt: Ein Radiobeitrag „Kopf voran“ eine Onlinepublikation zur Kontroverse über einen Mobilfunkexperten einen Instagram-Kommentar über das Gendern mit Doppelpunkt. Im Einzelnen: Wissenschaftssendung «Kopf voran» des Radio SRF 3 vom 2. […]
UBI hat Beschwerden gegen drei SRF-Publikationen gutgeheissen