Inkrafttreten einer neuen Verordnung per 01.01.2022, wegen Ablösung des LIBOR durch den SARON (SAR3MC) Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat gemäss Mitteilung vom 29.11.2021 den Höchstzinssatz für Konsumkredite per 01.01.2022 festgelegt. Er bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert: Barkredite: 10 % p.a. Überziehungskredite: 12 % p.a. Der bisher verwendete Referenzzinssatz, der Dreimonats-Libor, wird ab dem […]
Höchstzins für Konsumkredite: Unveränderte Zinssätze für 2022