OR 394 ff. / FIDLEG 3 lit. c Ziff. 2 und 4 Im konkreten Fall spielten einerseits Qualifikation und Begriff des Anlageberatungsvertrages und andererseits die Funktion sog. „Execution-only-Geschäfte“ eine Rolle: Definition Anlageberatung Anlageberatungsvertrag = Vertrag, aufgrund dessen ein Finanzdienstleister dem Anleger regelmässige kundenbezogene Unterstützung beim Treffen von Anlageentscheidungen, i.d.R. gegen Entgelt, bietet Die charakteristische (Dienst-)Leistung […]
Abgrenzung der Anlageberatung von Execution-only-Geschäften