StPO 429 Abs. 1 lit. c Die Anhaltung und eine darauf folgende Festnahme, die sich auf eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden erstrecken, stellen gemäss ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Dieser Eingriff kann Entschädigungsansprüche zur Folge haben. Ein Freiheitsentzug von mehr als 18 ½ Stunden begründet einen Entschädigungsanspruch. Eine […]
Anspruch auf Genugtuung aus ungerechtfertigtem Freiheitsentzug
