SchKG 84 und SchKG 88; ATSG 56 Das Betreibungsamt prüft einzig, ob und wann die Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet und beendet worden ist. Gemäss SchKG 88 Abs. 2 hat das Betreibungsamt lediglich formell zu prüfen, ob die einjährige Frist eingehalten ist. – Während dieser Zeit steht die Frist zur Stellung des Fortsetzungsbegehrens still. Eine überlange […]
Verfahrensstillstand während Abklärung der Rechtsvorschlagsbeseitigung
