Einleitung Eine von der Konkursitin beauftragte Bank sollte dem Konkursamt über (mögliche) Aktiven umfassend Auskunft erteilten. Sachverhalt Über die B. Ltd (Gemeinschuldnerin), mit Sitz auf den Kaimaninseln, wurde in der Schweiz ein Hilfskonkursverfahrens eröffnet. Die Konkursitin hatte Geschäftsbeziehungen mit der Bank A. SA unterhalten. Das für das Hilfskonkursverfahren zuständige Konkursamt des Kantons Genf forderte die […]
Auskunftspflicht des Dritten gegenüber der Konkursverwaltung