SchKG 65 und SchKG Einleitung Der Zahlungsbefehl ist dem Betreibungsschuldner zuzustellen. Die Zustellungsbedürftigkeit erfordert die offene Übergabe an oder die Abholung durch den Schuldner. Nicht nur in Zeiten des Coronavirus, sondern auch sonst kann es sein, dass der Schuldner die Urkunde nicht selber abholen und / oder nicht selber Rechtsvorschlag erheben kann. Besondere Ermächtigung zur […]
Rechtsvorschlag in Vertretung