ZPO 63 Abs. 1 Die Sicherung des ursprünglichen Datums als Zeitpunkt für den Eintritt der Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit nach ZPO 63 Abs. 1 setzt folgendes voraus: Neueinreichung Gleiche Rechtsschrift, die ursprünglich eingegeben wurde Fristgerechte Einreichung bei der für zuständig gehaltenen Behörde Einreichung der Originalschrift Anwendbarkeit auch bei Schlichtungsgesuch Die vorstehend erwähnten Voraussetzungen gelten auch, […]
Neueinreichung des Schlichtungsgesuchs und Rechtshängigkeitssicherung