ZPO 50 Abs. 2, ZPO 128 Abs. 4 und ZPO 321 Abs. 2 Das Ausstandsbegehren gegen einen Richter stellt die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in Frage: Der Entscheid über ein Ausstandsbegehren bildet keine prozessleitende Verfügung, sondern ein sog. „anderer erstinstanzlicher Entscheid“ (vgl. ZPO 319 lit. b). Da rasch und abschliessend über die Zusammensetzung des Gerichts […]
Richterausstand: Verfahren, Entscheidungsart und Rechtsmittel sowie Ordnungsbusse