Sachverhalt Beschwerdeführer A. ist Dissertand und Beschwerdegegner die Theologische Fakultät der Universität Zürich. Der Beschwerdeführer A. macht eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes durch das Vorgehen der beschwerdegegnerischen Fakultät geltend. Erwägungen des Verwaltungsgerichts Die 4. Abteilung/4. Kammer des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich (VGer ZH) zog in Erwägung: Keine Vertrauensgrundlage Bei den Vorbringen des Beschwerdeführers A. konnte keine […]
Abgelehnte Dissertation: Ablehnung gestützt auf drei Gutachten