SchKG 279; DBG 165 Abs. 3 und DBG 169 f. Der aufgrund eines Sicherstellungsgesuchs vollzogene Arrest muss prosequiert werden. Die Eröffnung des Veranlagungsverfahrens entspricht einer Anerkennungsklage. Die 10-Tagefrist zur Einleitung der Prosequierungs-Betreibung beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem das verurteilende Urteil vollstreckbar wird. Quelle BGE 5A_930/2017 vom 17.10.2018 = BGE 145 III 30 […]
Arrest: Prosequierung eines Steuerarrests
