Klassen 32 + 33 Einleitung Vorliegend war die Frage nach dem rechtserhaltenden Gebrauch der Widerspruchsmarke strittig. Der Beschwerdeführerin PUMA SE ist es gegen die Beschwerdegegnerin Refuel AG und die Vorinstanz Institut für Geistiges Eigentum (IGE) nicht gelungen für ihre Wort-/Bildmarke hinsichtlich der Warenklasse 32 (Getränke) nachzuweisen. Im Einzelnen: Sachverhalt Die Beschwerdegegnerin Refuel AG ist Inhaberin […]
PUMA für Getränke: Ungenügender rechtserhaltender Markengebrauch