Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist nach Ansicht des Bundesgerichts zu Recht nicht auf die Revisionsgesuche von Bundesanwalt Michael Lauber eingetreten, die er gegen die Beschlüsse der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts über seinen Ausstand in den FIFA-Strafuntersuchungen zu zwei Mitbeschuldigten erhoben hatte. Das Bundesgericht wies daher die Beschwerden von BA M. Lauber und der Bundesanwaltschaft (BA) ab. […]
FIFA-Strafuntersuchungen + Ausstand von BA M. Lauber: Abweisung der Beschwerden von BA M. Lauber + Bundesanwaltschaft