StPO 115 + 118 Im Zusammenhang mit dem Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen schützt StGB 292 primär den staatlichen Autoritätsanspruch. Allfällige private Interessen sind in der Regel nur mittelbar betroffen und es kommt insofern nicht jeder Person, die eine mit StGB 292 strafbewehrte Verfügung erwirkt, die Geschädigtenstellung im Sinne von StPO 115 zu. Ein nachträglicher Entzug […]
Ungehorsamsstrafe nach StGB 292: Nicht jeder erwirkenden Person kommt Geschädigtenstellung zu