An der Sitzung vom 29.04.2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass bei verspäteter Zahlung der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge während der ausserordentlichen Lage keine Verzugszinsen verlangt werden: Zur Entlastung der Unternehmen und Selbstständigerwerbenden in der ausserordentlichen Lage verzichten die Sozialversicherer AHV, IV, EO und ALV generell auf Verzugszinsen auf verspäteten Beitragszahlungen: Dauer des Verzugszinsverzichts vom 21.03.2020 bis […]
Coronavirus: Temporärer Verzugszins-Verzicht bei verspäteten AHV/IV/EO- und ALV-Beitragszahlungen