AVIG 14 Abs. 1 lit. a Sachverhalt A.______ (Beschwerdeführer) war aufgrund des Anwaltsexamens während 13.5 Monaten (sechs Monate Vorbereitungszeit für den ersten Versuch, drei Monate Vorbereitungszeit für den zweiten Versuch sowie viereinhalb Monate reine Prüfungszeit) an der Ausübung einer beitragspflichtigen Beschäftigung verhindert. Mit Verfügung vom 12.04.2018 teilte ihm die Prüfungsbehörde mit, dass er das Anwaltsexamen […]
Arbeitslosenanspruch nach nicht bestandener Anwaltsprüfung