SVG 16b Abs. 1 lit. a (mittelschwere Widerhandlung) Einleitung Im Fall No. 1C_566/2018 war streitig, ob die Vorinstanz das Verhalten des Beschwerdeführers zu Recht als mittelschwere Widerhandlung im Sinne von SVG 16b Abs. 1 lit. a erachtete. Das Gesetz (SVG 16a-c) unterscheidet zwischen einer leichten Widerhandlung Verletzung von Verkehrsregeln, die eine geringe Gefahr für die […]
Führerausweis: Auch Schreiben am Steuer ist verboten
