Die 2015 in einem Scheidungsurteil getroffenen Unterhaltsregelungen sind nach dem zu ihrem Entstehungszeitpunkt anwendbaren Recht zu beurteilen. Ob die nach der Wiederverheiratung der Ex-Frau (im Jahr 2018) bezahlten nachehelichen Unterhaltsbeiträge zurückzuerstatten sind, war unter dem Titel der ungerechtfertigten Bereicherung zu prüfen. Da der Betreuungsunterhalt für Kinder erst per 01.01.2017 eingeführt wurde, durfte kein solcher berücksichtigt werden. KGer […]
Rückerstattung bereits geleisteter Unterhaltsbeiträge