Kapitalgewinne aus Veräusserung von Grundeigentum sind Liegenschaftenertrag i.w.S. Grundstückgewinne von Holdinggesellschaften gehören gemäss herrschender Lehre zum Liegenschaftenertrag im weiteren Sinne. Der Begriff «Erträge» umfasse eben nicht nur die periodischen Ertragsüberschüsse, sondern auch die Kapitalgewinne der Holdinggesellschaften aus der Veräusserung von Grundeigentum. StHG 28 Abs. 3 lit. a unterscheidet hinsichtlich des Beteiligungsabzugs zwischen (periodischen) Erträgen sowie […]
Holdinggesellschaft und Grundstückgewinn