SchlTzZGB 49 Abs. 3, MWSTV(1994) 40 und 41, MWSTG(1999) 49 und 50, MWSTG(2009) 112 MWST-Forderungen wie auch MWST-Vorsteueransprüche aus den Jahren 1995 – 2000 gelten als am 01.01.2016 absolut verjährt. Sachverhalt Der Beschwerdeführer bzw. Steuerpflichtige betreibt zwei Einzelfirmen, nämlich eine „Engineering»-Einzelunternehmung (mit MWST-Registereintrag seit 01.01.1995) und seit Mai 2000 eine weitere Einzelunternehmung mit Sauna, Solarium, […]
MWST: Absolute Verjährung für altrechtliche MWST-Forderungen und Vorsteueransprüche auch 15 Jahre