Art. 36 Abs. 2 StG SG Grundsatz Die eingangs erwähnte St. Gallische Steuernorm erlaubt es einem Gerichtspräsidenten weitschweifige oder die Sitte und den Anstand verletzende Eingaben zurückzuweisen und die Nichtbehandlung anzudrohen, für den Fall, dass die Mängel nicht binnen gesetzter Frist behoben werden. Vorbehalt Eine Anwendung von Art. 36 Abs. 2 StG SG kann nur […]
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