SchKG 269 – verspätete Geltendmachung Ausgangslage Anlass zu einer Beschwerde, die vom Bundesgericht zu beurteilen war, gab ein Nachkonkurs und insbesondere die Abtretung nach SchKG 260 (Abtretung nach Konkursschluss), gegen den sich der Gemeinschuldner zur Wehr setzte. Gehörsverletzung Der Beschwerdeführer machte insofern eine Gehörsverletzung geltend, als ihm das (Ergänzungs-)Inventar nicht mit der Aufforderung vorgelegt worden […]
Nachkonkurs – Schuldnerbestreitung der Neuheit nachträglich entdeckter Vermögenswerte