Ab 2013 gilt ein neues Rechnungslegungsrecht: Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts und die dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Das neue Rechnungslegungsrecht orientiert sich nicht mehr primär an der Rechtsform eines Unternehmens, sondern an seiner wirtschaftlichen Bedeutung.
Unternehmen haben für eine Anpassung ihrer Buchführung nun zwei bzw. drei Jahre Zeit. Ab dem Geschäftsjahr 2015 (bzw. 2016 bei Konzernrechnungen) sind die neuen Bestimmungen obligatorisch. […]
Buchführung / Rechnungslegung ab 2013
