Einleitung Die Abgasmanipulation ist beim Neuwagenkauf als Gewährleistungsfall zu qualifizieren. Auf die Gewährleistungsvoraussetzungen kann nur grundsätzlich und kurz eingegangen werden, da der jeweils konkrete Fall mit seinen vielen Sachverhaltselementen (Autokaufvertrag, ggf. Nachbesserungsrecht des Markenhändlers, Besitzesdauer, konkrete Mangelhaftigkeit, Behebbarkeit im Rückruf und der damit verbundenen Nachbesserung, Mass eines bloss teilweisen Nachbesserungserfolgs, Mehrkostenarten und –umfang im Nachbesserungsmisserfolgsfall […]
Abgas-Skandal: Gewährleistungsrechte