Bauhandwerkerpfandrecht

BAUPFANDABWEHR

Die Informationen auf dieser Website richtet sich an Grundeigentümer, Vermieter, Bauherren und Total- oder Generalunternehmer. Die Materie des Bauhandwerkerpfandrechts ist äusserst komplex. Obwohl 8 abstrakte... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

BAUHANDWERKERPFANDRECHT

Das Bauhandwerkerpfandrecht Die Rechtsform der berechtigten Person Die Stellung des Subunternehmers Anbieter von Temporärarbeiten Abtretungsgläubiger Die belastete Person Der Werklohnschuldner ist nicht Grundeigentümer Der Grundeigentümer... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Literatur

BERTCHTOLD TAMARA, Zur Revisionsbedürftigkeit des Bauhandwerkerpfandrechts und ein Vorschlag zur Neuformulierung von Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB, Diss. Zürich 2008. BRITSCHGI ANDRÉ, Das... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Fazit Baupfandabwehr

Es empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Analyse der Sach- und Rechtslage Festlegung der Ablösungs- oder Abwehr-Strategie unter Berücksichtigung der Abwehrchancen des Risikos eines neuen Fristenlaufs der... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Mieterausbau Mietvertrag

Vertragliche Risikoabsicherung beim Mieterausbau Folgende mietvertragliche Klausel zur Zahlungsabwicklung der Werklohnverpflichtungen an die Bauhandwerker über die Bank kann dem Risiko des Grundeigentümers/Vermieters teilweise vorbeugen: „Der... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Mieterbau Bauhandwerkerpfandrecht

Grundsatz: Der Mieter muss die Mietsache in dem Zustande zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 Abs. 1 OR). Der Mieter kann... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Fristberechnung

Der Bauhandwerker hat gemäss Art. 839 ZGB lediglich eine bestimmte Zeitspanne, innert der er die Möglichkeit hat, das Bauhandwerkerpfandrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die... weiterlesen