SchKG 49, SchKG 52 – «A.a. Am 23. November 2021 reichte A.________ beim Bezirksgericht Zürich ein Arrestgesuch gegen die Erbschaft von B.________ selig ein. […]
Arrest gegen eine unverteilte Erbschaft: Zürcher Gerichte verlangten unzulässigerweise einen Arrestvollzug vor dem Tod
