Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Rachekündigung
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Beweislast

Es haben zu beweisen: Die Arbeitnehmerin Kündigung nach Einleitung der innerbetrieblichen Beschwerde bzw. des obligatorischen Schlichtungsverfahrens bzw. nach Anhängigmachung bei Gericht Begehren um Beseitigung der... weiterlesen

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Rachekündigung
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Verfahrensgrundsätze

Es hat die gekündigte Arbeitnehmerin bei nachgenannten Vorhaben folgendes zu unternehmen: Anfechtung der Kündigung und Weiterführung des Arbeitsverhältnisses Schriftliche Einsprache wegen Diskriminierung beim Arbeitgeber Klageeinreichung... weiterlesen

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Rachekündigung
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VERFAHREN

Das Verfahren bezüglich Rachekündigungen wird durch folgende Besonderheiten geprägt: Verfahrensgrundsätze Einsprache beim Arbeitgeber Beweislast Schlichtungsverfahren Klagefristen Wiedereinstellungsbegehren... weiterlesen

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Rachekündigung
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Entschädigung

Grundsatz Die entlassene Arbeitnehmerin kann vor oder gemäss GlG 10 Abs. 4 während des Verfahrens auf die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses verzichten und eine Entschädigung nach... weiterlesen

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Rachekündigung
Rachekündigung

Kündigungsschutz

Grundlagen Die Kernpunkte: Rachekündigung ist nur anfechtbar, nicht nichtig Gekündigte Arbeitnehmerin muss bei der zuständigen Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist klagen Beklagter: Arbeitgeber Begehren: Ungültigerklärung... weiterlesen

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Rachekündigung
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Rechtsfolge

Anfechtbarkeit der Entlassung (GlG 10) Alternativ: Entschädigungsanspruch (GlG 9, analog OR 336) Verbandsklagen für Diskriminierungen (nicht für Rachekündigungen) Verbandsklage kann aber für Rachekündigung der Arbeitnehmerin... weiterlesen

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Rachekündigung
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WIRKUNGEN

Die Wirkungen der Anfechtbarkeit einer Rachekündigung beschlagen folgende Themen: Rechtsfolge Kündigungsschutz Entschädigung... weiterlesen

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Rachekündigung
Rachekündigung

Zeitliche Voraussetzung

Beginn des Kündigungsschutzes Der Kündigungsschutz beginnt gemäss GlG 10 Abs. 2 mit der Veranlassung des Diskrimierungsverfahrens innerbetriebliche Diskriminierungs-Beschwerden Ersuchen um Besprechungstermin, sofern und soweit Besprechungsgegenstand... weiterlesen

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Rachekündigung
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TATBESTANDSMERKMALE

Der besondere Kündigungsschutz von GlG 10 setzt folgende Tatbestandsmerkmale voraus: Diskriminierungsbeschwerde der Arbeitnehmerin Zeitliche Voraussetzung kein begründeter Kündigungsanlass... weiterlesen

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Rachekündigung
Rachekündigung

Abgrenzung

Rachekündigung nach GlG 10 =   Kündigung, weil die Arbeitnehmer(in) eine geschlechtsbezogene Diskriminierung geltend macht Rachekündigung gemäss OR 336 lit. d =   Kündigung, weil die andere... weiterlesen

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Rachekündigung
Rachekündigung

Gesetzliche Grundlage

Die Rachekündigung muss als Reaktion auf eine Diskriminierungsreklamation („Beschwerde“ genannt) wegen geschlechterbezogener Ungleichbehandlung ausgesprochen worden sein. Gesetzesbestimmungen Gleichstellungsgesetz (GlG) GlG 3 GlG 4 GlG 10... weiterlesen

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Arztzeugnis
Arztzeugnis

Gefälligkeitszeugnis

Ein Arzt, welcher ohne Befundsgrundlagen ein Arztzeugnis ausstellt, verfasst ein Gefälligkeitszeugnis kann sich damit strafrechtlich verantwortlich machen wird möglicherweise mit Schadenersatzansprüchen des betroffenen Arbeitgebers konfrontiert.... weiterlesen

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Unzeitkündigung
Unzeitkündigung

Fazit

Die Unzeitkündigung kennt also zwei Sanktionen: Das Ruhen der Kündigungsfrist während der Arbeitsverhinderung, wenn sie vor Eintritt des Unzeit-Tatbestands dem Arbeitnehmer zugestellt wurde; Auf Nichtigkeit... weiterlesen

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Unzeitkündigung
Unzeitkündigung

Ferienkürzung

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Kündigungsschutz eine Ferienkürzung nicht verhindert: Dauern die Unzeit-Tatbestände länger an, ist – vorbehältlich einer anderslautenden einzel- oder gesamtarbeitsvertraglichen... weiterlesen

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Unzeitkündigung
Unzeitkündigung

Überblick

Überblick Unzeitkündigungen und Lohnfortzahlung Unzeitkündigungen Lohnfortzahlung Gegenstand Dauer K.Schutz vorher K.Schutz während K.Schutz nachher Probezeit Quantitativ Dauer Militär min. 11 Tage 4 Wochen 100% 4... weiterlesen