Entschädigung
Grundsatz Die entlassene Arbeitnehmerin kann vor oder gemäss GlG 10 Abs. 4 während des Verfahrens auf die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses verzichten und eine Entschädigung nach... weiterlesen
Grundsatz Die entlassene Arbeitnehmerin kann vor oder gemäss GlG 10 Abs. 4 während des Verfahrens auf die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses verzichten und eine Entschädigung nach... weiterlesen
Grundlagen Die Kernpunkte: Rachekündigung ist nur anfechtbar, nicht nichtig Gekündigte Arbeitnehmerin muss bei der zuständigen Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist klagen Beklagter: Arbeitgeber Begehren: Ungültigerklärung... weiterlesen
Anfechtbarkeit der Entlassung (GlG 10) Alternativ: Entschädigungsanspruch (GlG 9, analog OR 336) Verbandsklagen für Diskriminierungen (nicht für Rachekündigungen) Verbandsklage kann aber für Rachekündigung der Arbeitnehmerin... weiterlesen
Die Wirkungen der Anfechtbarkeit einer Rachekündigung beschlagen folgende Themen: Rechtsfolge Kündigungsschutz Entschädigung... weiterlesen
Ziel des Gesetzgebers Die Kündigung ist nur missbräuchlich, wenn sie aus Rache erfolgte. Vermutungsfolge Aus der zeitlichen Nähe oder der Hängigkeit eines Diskriminierungsverfahrens vermutet das... weiterlesen
Beginn des Kündigungsschutzes Der Kündigungsschutz beginnt gemäss GlG 10 Abs. 2 mit der Veranlassung des Diskrimierungsverfahrens innerbetriebliche Diskriminierungs-Beschwerden Ersuchen um Besprechungstermin, sofern und soweit Besprechungsgegenstand... weiterlesen
Diskriminierung Der Kündigungsschutz betrifft folgende Bereiche: Verbot jeglicher direkter oder indirekter Benachteiligung wegen der Geschlechterzugehörigkeit (GlG 3) Anstellung Aufgabenzuteilung Arbeitsbedingungen Entlöhnung Aus- und Weiterbildung Beförderung... weiterlesen
Der besondere Kündigungsschutz von GlG 10 setzt folgende Tatbestandsmerkmale voraus: Diskriminierungsbeschwerde der Arbeitnehmerin Zeitliche Voraussetzung kein begründeter Kündigungsanlass... weiterlesen
Rachekündigung nach GlG 10 = Kündigung, weil die Arbeitnehmer(in) eine geschlechtsbezogene Diskriminierung geltend macht Rachekündigung gemäss OR 336 lit. d = Kündigung, weil die andere... weiterlesen
Die Rachekündigung muss als Reaktion auf eine Diskriminierungsreklamation („Beschwerde“ genannt) wegen geschlechterbezogener Ungleichbehandlung ausgesprochen worden sein. Gesetzesbestimmungen Gleichstellungsgesetz (GlG) GlG 3 GlG 4 GlG 10... weiterlesen
Der Anteil der Erwerbstätigen in der Schweiz, die mehr als einer Arbeit nachgehen, ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich angestiegen. Im Jahr 2009 waren... weiterlesen
Ein Arzt, welcher ohne Befundsgrundlagen ein Arztzeugnis ausstellt, verfasst ein Gefälligkeitszeugnis kann sich damit strafrechtlich verantwortlich machen wird möglicherweise mit Schadenersatzansprüchen des betroffenen Arbeitgebers konfrontiert.... weiterlesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet ohne Kündigung mit Fristablauf. Alle Dauerschuldverhältnisse enden durch Befristung oder Kündigung. Bei Arbeitsverhältnissen wird die Wirkung einer Kündigungsfrist aus sozialen Gründen... weiterlesen
Die Unzeitkündigung kennt also zwei Sanktionen: Das Ruhen der Kündigungsfrist während der Arbeitsverhinderung, wenn sie vor Eintritt des Unzeit-Tatbestands dem Arbeitnehmer zugestellt wurde; Auf Nichtigkeit... weiterlesen
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Kündigungsschutz eine Ferienkürzung nicht verhindert: Dauern die Unzeit-Tatbestände länger an, ist – vorbehältlich einer anderslautenden einzel- oder gesamtarbeitsvertraglichen... weiterlesen
Überblick Unzeitkündigungen und Lohnfortzahlung Unzeitkündigungen Lohnfortzahlung Gegenstand Dauer K.Schutz vorher K.Schutz während K.Schutz nachher Probezeit Quantitativ Dauer Militär min. 11 Tage 4 Wochen 100% 4... weiterlesen
OR 336c gibt über die Dauer der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers während des zeitlichen Kündigungsschutzes keine Auskunft. Lohnzahlung wie bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung Die Praxis geht davon... weiterlesen
Die Rechtsfolgen orientieren sich am Kündigungszeitpunkt: Kündigung vor oder innert bestimmter Frist nach Eintritt des Unzeittatbestands Ruhen der Kündigungsfrist Kündigung während des Unzeittatbestands Nichtigkeit der... weiterlesen
Arbeitnehmer Eine Kündigung des Arbeitgebers zur Unzeit liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer trotz nachgenannter, abschliessend aufgezählter Verhinderungsgründe gekündigt wird während Militär- oder Schutzdienst sowie Zivildienst... weiterlesen
Der Gesetzgeber sieht den zeitlichen Kündigungsschutz nur für die Zeit nach Ablauf der Probezeit vor (OR 336c Abs. 1 und OR 336d Abs. 1). Dem... weiterlesen