Fälligkeit
Die Abgangsentschädigung kann wie folgt zur Auszahlung fällig gestellt werden: sofort (Freistellung) bei Ende des Arbeitsverhältnisses gestaffelt, zB in 5 halbjährlichen Raten (zur Sicherstellung Arbeitgeberinteressen... weiterlesen
Die Abgangsentschädigung kann wie folgt zur Auszahlung fällig gestellt werden: sofort (Freistellung) bei Ende des Arbeitsverhältnisses gestaffelt, zB in 5 halbjährlichen Raten (zur Sicherstellung Arbeitgeberinteressen... weiterlesen
Grundsatz Die Höhe einer freiwilligen Entlassungsabfindung bemisst sich bei ursprünglicher Festlegung: nach dem Arbeitsvertrag bei nachträglicher Festlegung: nach der Aufhebungsvereinbarung. Quantitativ Grundsatz Es lässt sich... weiterlesen
Zuständigkeit Entlassungsabfindungen an ausscheidende Führungskräfte haben zu erfolgen: erste Führungsebene > Verwaltungsrat an einen einzelnen VR möglich > Verwaltungsrat (Kollegialrat) besser > Generalversammlung Allein-VR >... weiterlesen
In aller Regel bildet die Aufhebungsvereinbarung Rechtsgrundlage für eine Abfindung. Weiterführende Informationen: www.aufhebungsvereinbarung.ch... weiterlesen
Erfahrene Führungskräfte handeln ihre Exit-Bedingungen vor dem Stellenantritt aus. Trotzdem ist dieser Verhandlungszeitpunkt die Ausnahme. In aller Regel werden Entlassungsabfindungen erst bei der Trennung vereinbart.... weiterlesen
Es gibt durchaus Gründe, die Entlassungsabfindungen als sog. „geschäftsbegründet“, also im Unternehmensinteresse liegend, erscheinen lassen. Notwendig sind glaubwürdige und nachvollziehbare Gründe Transparenz. Nur so kann... weiterlesen
Ziele beider Parteien sind die Förderung einer Abgangskultur ausscheidende Führungskraft soll Unternehmen gewogen bleiben einvernehmlichen Auseinandersetzung Verhinderung des Markteintritts des Arbeitnehmers für bestimmte Zeit Vorbeugung... weiterlesen
Die oberste Führungsebene hat Vorbildfunktion. Unnötige oder hohe Entlassungsentschädigungen sind in mehrerer Hinsicht problematisch: imagemässig bei den Kunden bei den Banken bei den Investoren bei... weiterlesen
Bei einem besonderen Trennungsanlass, der nicht der Arbeitnehmer zu vertreten hat, werden die Einkommensausfälle oft durch eine Abgangsentschädigung im weiteren Sinne kompensiert. Gründe für die... weiterlesen
Die Abgangsentschädigung im engeren, gesetzlichen Sinne (Gegenstand der Informationen dieser Website) soll verdiente, langjährige Arbeitnehmer zusätzlich „honorieren“. Gründe für die Abgangsentschädigung i.e.S. Diejenigen des Gesetzgebers,... weiterlesen
Die Entlassungsabfindung, zu Englisch auch severance payment genannt, soll die sofortige einvernehmlich arbeitsvertragliche Auseindersetzung begünstigen und den Arbeitnehmer, der dadurch vielleicht einen Karriereknick zu verzeichnen... weiterlesen
Die Entlassungsabfindung unterscheidet sich von der Abgangsentschädigung, wobei hier zwischen der Abgangsentschädigung im engeren Sinne und der Abgangsentschädigung im weiteren Sinne differenziert werden muss. Entlassungsabfindung... weiterlesen
Schnuppertage-Vereinbarung Wie hievor erwähnt bedarf der Aufschluss der Vermutung, die Parteien hätten ein Arbeitsverhältnis mit Austausch von Leistung und Bezahlung gewollt, der klaren und schriftlichen... weiterlesen
Nicht jede zu besetzende Arbeitsstelle eignet sich für ein Einfühlungsverhältnis. Schnuppertage sollte nicht durchgeführt werden in: der Security-Abteilung der F&E-Abteilung der Verkaufsabteilung (Kundendaten!) u.ä.... weiterlesen
Die Motive des Bewerbers sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit in der Regel: Verifizierung des Stellenbeschriebs Vielseitigkeitsabklärung Erforschung des Arbeitsklimas. Auch andere Ziele können als Motive... weiterlesen
Schnuppertage sollten nur angewendet werden, wenn die Praxistauglichkeit des Bewerbers nicht ersichtlich ist, und zwar nicht aus den Bewerbungsunterlagen, aus den Referenzen aus anderen Informationen.... weiterlesen
Das Schnuppertage-Verhältnis verpflichtet niemanden. ist nicht auf den Austausch von Arbeitsleistung und Bezahlung ausgerichtet. Dem Bewerber sollten daher keine betrieblich notwendigen Arbeiten, die dieser allein... weiterlesen
Schnuppertage Die Schnuppertage bilden ein von Probeunternehmen und Bewerber gewollte, unbezahlte Kennenlernphase. Probearbeit Die Probearbeit ist ein Arbeitsverhältnis, welches auf den Austausch von Arbeit gegen... weiterlesen
Grundsatz Steuerbar sind auch Entschädigungen aus Aufgabe einer Tätigkeit (DBG 23 lit. c) » ordentliche Besteuerung alle Einkunftssurrogate (DBG 23 lit. a) » ggf. Rentensatz... weiterlesen
AHV Allgemein Massgebender Lohn: jedes Entgelt (AHVG 5 Abs. 2) Ausnahmen: Sozialleistungen + anlässlich besonderer Ereignisse erfolgte Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer Abgangsentschädigung Abgangsentschädigungen... weiterlesen