Rechtsschutz
Jedes öffentliche Dienstrecht verfügt über ein Rechtsschutzsystem. Den Parteien stehen unterschiedliche Rechtsmittel zur Verfügung, je nach Diensterlass und nach der gewählten Massnahme der Wahlbehörde: [sc... weiterlesen
Jedes öffentliche Dienstrecht verfügt über ein Rechtsschutzsystem. Den Parteien stehen unterschiedliche Rechtsmittel zur Verfügung, je nach Diensterlass und nach der gewählten Massnahme der Wahlbehörde: [sc... weiterlesen
Grundsätze Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse können aus einer Vielzahl von Gründen enden: Beendigungsarten Beendigungsgründe Der Staat hat sich als Arbeitgeber – unabhängig vom Beendigungsgrund – an öffentlich-rechtliche... weiterlesen
Die Verletzung der Dienst- und Treuepflichten kann Konsequenzen nach sich ziehen: Disziplinarische Verantwortlichkeit Disziplinartatbestand / Voraussetzungen Vorsätzliche Fahrlässige Verletzung von Dienst- und/oder Treuepflichten schuldhaftes und... weiterlesen
Das öffentliche-rechtliche Dienstverhältnis auferlegt den Dienstnehmern natürlich auch Pflichten: Dienstpflichten Pflichten gemäss Pflichtenheft der betreffenden Dienststelle Weisungs- bzw. Befolgungspflichten Sorgfaltspflicht Arbeitsleistung vollumfänglich für dienstliche Verrichtungen... weiterlesen
Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis räumt den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst diverse Rechte und Ansprüche ein: Anspruch auf Lohn (früher „Besoldung“) Höhe des Lohns Einstufung nach Besoldungsskala... weiterlesen
Rechtsnatur des Begründungsaktes Der Begründungsakt gilt als mitwirkungsbedürftige Verfügung. [sc name=»Banner Buch Oeffentliches Personalrecht»] Auswahlkriterien Der Wahlbehörde steht bei der Stellenbesetzung zu: Ermessen. Dieses Ermessen... weiterlesen
Rechtsnatur Das Dienstverhältnis zwischen Gemeinwesen ihren Arbeitnehmern ist öffentlich-rechtlicher Natur. Beamtenstatus Bei den öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wird unterschieden in: Beamtenverhältnis: War früher exklusiv für die Ausübung... weiterlesen
Bund Bundespersonalgesetz BPG | epa-admin.ch [sc name=»Banner Buch Oeffentliches Personalrecht»] Kantone AG Aargau, Gesetz über die Grundzüge des Personalrechts (Personalgesetz PersG) AR Appenzell Ausserrhoden, Personalrechtliche... weiterlesen
Die schriftliche Begründung der Kündigung im Arbeitsverhältnis ist eine Erklärung, weshalb eine Kündigung ausgesprochen wurde. Gesetzliche Grundlage » OR 335 Abs. 2 Art. 335 II.... weiterlesen
Öffentliches Personalrecht Das öffentliche Personalrecht regelt für Beamte und Angestellte öffentlicher Dienste das öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnis, namentlich: Begründung des öffentlichen Anstellungsverhältnisses Ausgestaltung des öffentlichen Anstellungsverhältnisses Rechte... weiterlesen
Wie lange gilt ein arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot? Das Obergericht des Kantons Aargau und in zweiter Instanz das Bundesgericht hatten folgendes Konkurrenzverbot zu beurteilen, welches ein Arbeitgeber... weiterlesen
Grundsätzlich bezweckt die Arbeitslosenversicherung nicht die Abdeckung von Unternehmensrisiken. Unter dem Gesichtswinkel der missbräuchlichen Gesetzesumgehung und der Vermittlungsfähigkeit ist entscheidend, ob der Freelancer seine auf... weiterlesen
Eine Ausstellungsfrist für das Arbeitszeugnis gibt es nicht. Der Arbeitnehmer hat einen unverzichtbaren Anspruch auf das Arbeitszeugnis: Jederzeitiger Zeugnisausstellungsanspruch Der Arbeitnehmer hat jederzeit, d.h. während... weiterlesen
Arbeitnehmervertretung und Mitwirkung hängen von Branche, Betriebsgrösse und Unternehmenskultur ab. Da es in grösseren Unternehmen, wo Arbeitnehmervertretungen bestehen, meistens um erhebliche Einsparungs- oder Sanierungssummen geht... weiterlesen
Die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung (MitwG 9 ff.) bzw. der einzelnen Arbeitnehmer (MitwG 4) betreffen: Besondere Mitwirkungsrechte Arbeitsschutz Alle Fragen des Gesundheitsschutzes (ArG 48 Abs. 1... weiterlesen
Eine Arbeitnehmervertretung (auch Betriebskommission genannt) kann bestellt werden in Betrieben von mindestens 50 Arbeitnehmern (MitwG 3) ist erstmals in Betrieben von mehr als 500 Arbeitnehmern... weiterlesen
Das Mitwirkungsrecht des Arbeitnehmers kann sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen stützen: Einseitig erlassene Betriebsordnung Vereinbarte Betriebsordnung Mitwirkungsgesetz Mitwirkungsordnungen Betriebsordnung Die Betriebsordnung, auch Firmenreglement bezeichnet, ist eine... weiterlesen
Mitsprache = Recht der Arbeitnehmer ihre Meinung zu äussern. Mitwirkung = Recht der Arbeitnehmer ihre Meinung zu äussern und Empfehlungen bzw. Vorschläge abzugeben. Mitbestimmung = ... weiterlesen
Gesetzesbestimmung ArG 37 – ArG 39 MitwG 1 ff. Gesetzes-Übersicht Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz)... weiterlesen
Muster: Schriftliche Weisung Schriftliche Weisung Von NN An NN Zu erledigen: Herstellung und Ablieferung einer Hochzeitstorte Typ A Grösse 2 bis xx.xx.20xx, xx Uhr (Fixtermin)... weiterlesen