Kosten
Allenfalls fallen Kosten für die Durchführung einer Generalversammlung oder Gesellschafterversammlung an. Das Gerichtsverfahren ist kostenpflichtig, wobei die Kosten nicht hoch sind. Ferner fallen die Kosten... weiterlesen
Allenfalls fallen Kosten für die Durchführung einer Generalversammlung oder Gesellschafterversammlung an. Das Gerichtsverfahren ist kostenpflichtig, wobei die Kosten nicht hoch sind. Ferner fallen die Kosten... weiterlesen
Zusammen mit dem Gesuch um Insolvenzerklärung sind dem Gericht folgende Belege einzureichen: eine ausdrückliche Insolvenzerklärung einer zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Person, ein Gesellschafterbeschluss, in... weiterlesen
Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen (Auflösungsbeschluss der GV bzw. der Gesellschafterversammlung, Bilanz, Erfolgsrechnung) beim Gericht am Sitz der Gesellschaft einreichen. Das Gericht eröffnet den Konkurs,... weiterlesen
Gerichtsgebühr für Gerichtsverfahren Rest des Vorschusses wird dem Konkursamt überwiesen Konkursamt verlangt weitere Vorschüsse zur Durchführung des Konkurses. Werden diese nicht geleistet, wird das Verfahren... weiterlesen
Belege Kopie eines Identitätsausweises dem Gesuch beilegen Belege zusammenstellen und zur Verhandlung mitnehmen: über das Einkommen Lohnabrechnungen Lohnausweis Vermögenswerte Grundstücke Fahrzeuge Bankkonti über die laufenden... weiterlesen
I.d.R. findet eine Anhörung des Konkursiten statt An der Verhandlung ist die Zahlungsunfähigkeit glaubhaft zu machen wozu möglichst Belege über die Schulden, Vermögen, Einkommen, laufende... weiterlesen
Musterformular für eine Überschuldungsanzeige: » Muster: Überschuldungsanzeige von Gesellschaften (PDF, 16 KB)... weiterlesen
In der folgenden Darstellung werden Überschuldungsanzeige und Insolvenzerklärung in Bezug auf Haftungs- und Verantwortlichkeitsfragen gegenübergestellt. Zu beachten ist, dass diese Darstellung lediglich allgemeiner Art ist... weiterlesen
Vor der Überschuldungsanzeige: Allenfalls Nachführung der Buchhaltung Erstellung der Zwischenbilanzen zu Fortführungs- und Liquidationswerten Prüfung der Zwischenbilanzen durch einen zugelassenen Revisor Nach der Überschuldungsanzeige keine... weiterlesen
Dem Gericht sind verschiedene Unterlagen und Belege einzureichen. Die nachstehende Liste enthält allgemeine Hinweise zu den Belegen: Ausdrückliche Überschuldungsanzeige, unterzeichnet von einem vertretungsberechtigten Mitglied des... weiterlesen
Übermittlung der Überschuldungsanzeige mit den geprüften Bilanzen und Beilagen ans zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft Schriftliches Verfahren; in der Regel keine Verhandlung Konkurseröffnung ohne... weiterlesen
Für die Überschuldungsanzeige ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft zuständig: Art. 192 SchKG C. Gegen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften Gegen Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter... weiterlesen
Checkliste Checkliste: Rangrücktrittserklärung (PDF, 26 KB) Muster Muster: Rangrücktrittserklärung (PDF, 20 KB) Muster: Rangrücktrittserklärung (zugunsten eines einzelnen Gläubiger, zB Bank) (PDF, 14 KB)... weiterlesen
Rangrücktrittserklärung Beachten Sie folgendes: Der Rangrücktritt ist ein „Notbehelf“, der eine Verschnaufpause für die rechtliche und/oder betriebswirtschaftliche Unternehmenssanierung ermöglicht. Der Rangrücktritt ist kein Sanierungsinstrument. Ein... weiterlesen
Ein Rangrücktritt ist eine dornenvolle Angelegenheit: Es ist ein Behelf der oft kurzfristig zwischen Abschlusserstellung und Testat angewandt wird, um den Richter nicht benachrichtigen zu... weiterlesen
Verdecktes Eigenkapital Das zurückgestellte Darlehen wird funktionsbedingt unter die Steuerregeln des sog. verdeckten Eigenkapitals subsumiert. Verdecktes Eigenkapital wird bei den Kapitalsteuern für den Anteil am... weiterlesen
Erhält die Konkursverwaltung vom Rangrücktritt Kenntnis, kolloziert sie die zurückgestellte Forderung wie folgt: 3. Konkursklasse mit Nachrangvermerk Erlass einer Kollokationsverfügung, wonach die angemeldete rangrücktritts-belastete Forderung... weiterlesen
Die Zurückstellung der Verbindlichkeit ist in der Bilanz, im Anhang und im Revisionsbericht sowohl des Rangrücktritts-Schuldners als auch ggf. beim Rangrücktritts-Gläubiger auszuweisen. OR 663b nennt... weiterlesen
Beginn des Rangrücktritts Eine gesetzliche Grundlage zum Beginn des Rangrücktritts fehlt. Formal:Mit der Unterzeichnung der Rangrücktritts-Vereinbarung. Materiell:Unmittelbar mit der Überschuldungsfeststellung. Eine Rückdatierung ist mit zwingendem... weiterlesen
Abdeckungsumfang Der Rangrücktritt-Betrag hat abzudecken: die Unterdeckung zu Liquidationswerten (Mindestbetrag) eine Reserve (neue Verpflichtungen) ein zusätzliches Sicherheitspolster (Vorsichtsgebot) Bemessungszeitpunkt Zeitpunkt der Bemessung: Möglichst nahe am... weiterlesen