Gläubiger neuer Forderungen (Massaverbindlichkeiten)
Neue Verbindlichkeiten als Massaschulden Verpflichtungen, die der Schuldner bzw. der Sachwalter nach Stundungsbewilligung im Rahmen der Verfügungsbefugnis eingehen sind Massaverbindlichkeiten (SchKG 310 II). Sie sind... weiterlesen