KMU
KMU’s sind im Spaltungsverfahren von der Erstellung folgender Dokumente dispensiert (FusG 39 Abs. 2, FusG 40 i.V.m. FusG 15 Abs. 2 und FusG 41 Abs.... weiterlesen
KMU’s sind im Spaltungsverfahren von der Erstellung folgender Dokumente dispensiert (FusG 39 Abs. 2, FusG 40 i.V.m. FusG 15 Abs. 2 und FusG 41 Abs.... weiterlesen
Bei konzern-internen Spaltungen kann auf folgende Dokumente verzichtet werden: Spaltungsbericht bzw. Spaltungsplan Prüfungsbestätigung Einsichtsverfahren. Der Gesetzgeber hat trotz dieser Erleichterungen nicht auf den GV-Beschluss über... weiterlesen
Es bleiben zu beachten: Die subsidiäre Haftung der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften (FusG 47) die Haftung persönlich haftender Gesellschafter des übertragenden Unternehmens (FusG 48)... weiterlesen
Unternehmensspaltung = Teilung eines Unternehmens Unternehmensspaltung ist die Teilung eines Unternehmens in zwei oder mehrere Rechtsträger. Begriffe, Grundlagen, Abgrenzungen etc. „Fusion“ ist der Oberbegriff für... weiterlesen
Die Gesellschafter haben drei Möglichkeiten, die Spaltung anzufechten: Klage auf Überprüfung der Anteils- und Mitgliedschaftsrechte (FusG 105 Abs. 1) Anfechtungsklage (FusG 106) Verantwortlichkeitsklage (FusG 108).... weiterlesen
Nicht vergessen werden dürfen weitere Vollzugshandlungen wie: Finanzieller Vollzug Grundbuchanmeldungen Firmenänderungen in anderen Registern wie Markenregister Patentregister uam.... weiterlesen
HR-Anmeldung Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan hat dem Handelsregisteramt die Spaltung zur Eintragung anzumelden (FusG 51). Mit der HR-Anmeldung werden auch wirksam: die Löschung der... weiterlesen
Sofern und soweit die Voraussetzungen gegeben sind, muss die Bewilligung der Wettbewerbsbehörde (WEKO) eingeholt werden.... weiterlesen
Vorlage zur Beschlussfassung Bei den Kapitalgesellschaften, den Genossenschaften und den Vereinen muss das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan den Spaltungsvertrag bzw. -plan der Generalversammlung zur Beschlussfassung... weiterlesen
Die beteiligten Gesellschaften haben zu informieren: die Leitungs- und Verwaltungsorgane die Gesellschafter der Gesellschaften über alle zwischen Abschluss des Spaltungsvertrages und Beschlussfassung der a.o. GV... weiterlesen
Die Gesellschaft hat ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter zu einer ausserordentlichen Generalversammlung betreffend Beschlussfassung über die Spaltung einzuladen. » Generalversammlung einer Aktiengesellschaft » Gesellschafterversammlung einer GmbH... weiterlesen
Vor Beschlussfassung durch die Gesellschafter anlässlich einer a.o. GV sind Arbeitnehmer bzw. ihre Vertretung entsprechend zu konsultieren (OR 333a; FusG 50): Art. 333a OR 2.... weiterlesen
Die beteiligten Gesellschaften haben ein Gläubigerschutzverfahren durchzuführen (FusG 25): Schuldenruf Pflicht: 3-maliger Schuldenruf (private Publikation) Publikationsorgan: Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) Zeitpunkt: Vor der ausserordentlichen Generalversammlung! Inhalt:... weiterlesen
Anforderungen Jeder an der Spaltung beteiligte Rechtsträger muss an seinem Sitz den Gesellschaftern während 2 Monaten vor der Beschlussfassung Einsicht – unter entsprechender Voranzeige im... weiterlesen
Anforderungen Im Prüfungsbericht nimmt ein zugelassener Revisionsexperte zu Bilanzen, Spaltungsvertrag bzw. -plan und Spaltungsbericht also zur Transaktion, schriftlich Stellung (FusG 40 i.V.m. FusG 15 Abs.... weiterlesen
Anforderungen Die Erstellung des Spaltungsberichts ist Sache des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans (FusG 39 Abs. 1) bedarf der Schriftform ist für KMU nicht notwendig, sofern... weiterlesen
Die Spaltung zur Übernahme erfordert einen Spaltungsvertrag Die Spaltung zur Neugründung verlangt einen Spaltungsplan. Spaltungsvertrag Form Der Spaltungsvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung ... weiterlesen
Nach Vorliegen der aktuellen Bilanz, des LOI und des DD-Ergebnisses sind die fusions-involvierten Unternehmen nach den Regeln der Kunst zu bewerten.... weiterlesen
Nach Abschluss des LOI wird eine sog. Due diligence durchgeführt. Diese vom M&A-Business bekannte Massnahme ist bei der Spaltung zur Schaffung klarer Verhältnisse und insbesondere... weiterlesen
Der letter of intent (LOI) ist eine Absichtserklärung im Hinblick auf beabsichtigte Detail-Vertragsverhandlungen. Ziele: Sicherstellung ernsthafter Verhandlungen Vereinbarung der Exklusivität zugunsten der Erwerbsinteressentin in den... weiterlesen