Verhältnis Ausgleichung und Herabsetzung
Die Befreiung des Zuwendungsempfängers von der Ausgleichungspflicht findet ihre Schranken im Pflichtteilsrecht (ZGB 471). – Die Überschreitung der Verfügungsbefugnis muss von den Pflichtteilserben beanstandet werden... weiterlesen