Checkliste: Ausgleichungsanordnungen
Der Erblasser hat die Möglichkeit mit Anordnungen oder mit Stillschweigen in die Ausgleichung einzugreifen:
Positive Ausgleichungsanordnungen
- Wertmässige Anrechnung
- Erbvorbezug
- Mehrwert (Differenz zwischen Zuwendung und Todestag bzw. Erbteilung)
- Einwerfung des Zuwendungsgegenstandes in natura in den Nachlass
- Einwerfung von Geld
- Wahlrecht bei gemischten Schenkungen bzw. gemischten Erbvorbezügen
- Anrechnung
- Einwerfung des Zuwendungsgegenstandes
- Einwerfung von Geld
- Berechnung
- Zuwendungswert
- Ausgleichung
Negative Ausgleichungsanordnungen
- Ausgleichungsdispens für die betreffende lebzeitige Zuwendung ganz allgemein
- Ausgleichungsdispens für die Wertdifferenz, die zwischen der Zuwendung und dem Erbgang resultiert (= sog. Mehrwert-Ausgleichungsdispens)
Stillschweigen
- Gleichbehandlung von Ehegatte und Nachkommen
- Gleichbehandlung der Nachkommen unter sich
- Gleichbehandlung unter den übrigen Erben wird nicht vermutet
- Gleichbehandlung erfordert Ausgleichungsanordnung des Erblassers!
Gesetzliche Ausgleichungsbefreiungen
- Begünstigungsabsicht des Erblassers (ZGB 629 Abs. 1)
- Begünstigungsvermutung des Erblassers (ZGB 629 Abs. 2)
- Erziehungs- und Ausbildungskosten in üblichem Masse
- Gelegenheitsgeschenke