Verfahrensmässige Besonderheiten
Der Arbeitsprozess wird in einem einfachen und raschen, bis CHF 30’000 kostenfreien Verfahren durchgeführt. Verfahren Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Streitwerten bis zu CHF 30’000.– haben gemäss... weiterlesen
Der Arbeitsprozess wird in einem einfachen und raschen, bis CHF 30’000 kostenfreien Verfahren durchgeführt. Verfahren Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Streitwerten bis zu CHF 30’000.– haben gemäss... weiterlesen
Die Prozessvertretung ist in der Schweizerischen ZPO geregelt (ZPO 68). Danach ist die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten grundsätzlich beschränkt auf Rechtsanwälte. Die Kantone können jedoch... weiterlesen
Grundsatz Auf Sachverhalte von in der Schweiz ansässigen Personen mit einem in der Schweiz erfüllbaren Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich schweizerisches Recht anwendbar. Ausnahmen Ausnahmsweise können ausländische... weiterlesen
Bei Arbeitsstreitigkeiten ohne Auslandbezug gibt für die Frage nach dem zuständigen Gericht die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Auskunft. Örtliche Zuständigkeit Grundsätzliches Der Kläger, sei es der... weiterlesen
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten beschlagen grundsätzlich eine Forderungsklage aus Lohnansprüchen aus diskriminierender Kündigung aus Schadenersatz aus Genugtuung aus weitergehenden vertraglichen Ansprüchen Zeugnisklage Herausgabe von Gegenständen des Arbeitgebers... weiterlesen
Die Schweizerische Zivilprozessordnung schreibt für alle Kantone zwingend ein Schlichtungsverfahren vor. Es ist den Kantonen überlassen, wie sie die Schlichtungsbehörde organisieren. Kanton Zürich: Im Kanton... weiterlesen
Die Gesetzgebung sieht je nach Anspruchsgrundlage vor, dass zunächst eine vorprozessuale interne Einsprache gegen eine diskriminierende Kündigung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zu erfolgen hat (OR 336b/GlG... weiterlesen
Die Befragung von 2000 europäischen Managern mit Personalverantwortung ergab, dass für die Kündigungen von Führungskräften je nach Land grosse Unterschiede bestehen; das FIFO-Prinzip (First In,... weiterlesen
Nicht jede organisatorische Massnahme ist erlaubt. Der Arbeitgeber muss sicht gut überlegen, was er wem wann wie mitteilt; welche Personalmassnahme er beim wem anwendet; welche... weiterlesen
Die Gratifikation ist eine ausserordentliche Zulage (Sondervergütung), die zum Lohn hinzutritt und bei bestimmten Anlässen ausgerichtet wird. Sie hängt stets in einem gewissen Mass vom... weiterlesen
Sozialplan und Insolvenz Diese Übersicht stellt Bezugspunkte und den Zeitenlauf vom aufrechtstehenden bis zum falliten Arbeitgeber dar. Weiter enthält das nachfolgende pdf-Dokument eine begriffsorientierte Kurzdarstellung... weiterlesen
Stellungnahme an das AMA: Checkliste: Stellungnahme an das AMA (PDF, 25 KB) Übersicht: Verkehrsregelverletzungen / Ausweisentzug: Übersicht: Verkehrsregelverletzungen / Ausweisentzug (PDF, 46 KB) Gesetzlicher Katalog:... weiterlesen
Unter gewissen Voraussetzungen kann das AMA den Führerausweis vor Ablauf der Entzugsdauer zurückgeben: Der Lenker hat eine anerkannte Verkehrs-Nachschulung besucht an einer Psychotherapie teilgenommen in... weiterlesen
Kriterien Ausgangspunkt ist die Mindestentzugsdauer, die nicht unterschritten werden darf. Für das Mass der Entzugsdauer sind die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigten: die Gefährdung... weiterlesen
Arbeitsstreitigkeiten weisen etliche verfahrensrechtliche Besonderheiten auf. Das materielle Arbeitsrecht legt bestimmte Mindeststandards fest, die in den kantonalen Prozessordnungen zu berücksichtigen sind. Auf dieser Website finden... weiterlesen
Bindung an Strafurteil Grundsatz: Das AMA ist an das Strafurteil und dessen Qualifizierung der Verkehrsregelverletzung gebunden. Ausnahme: Das AMA kann nur in folgenden Fällen vom... weiterlesen
In quantitativer Art werden die Sanktionen unterschieden in: Verwarnung Warnentzug Sicherungsentzug Verwarnung Eine Verwarnung ist nur möglich, wenn eine leichte SVG-Widerhandlung begangen wurde; während der... weiterlesen
Grobe Gefahr für die Sicherheit anderer oder Inkaufnahme einer solchen. Beispiele für schwere Widerhandlungen Fahrerflucht Lenken eines Fahrzeuges ohne Führerausweis Lenken eines Fahrzeuges trotz Führerausweisentzugs... weiterlesen
Gefahr für die Sicherheit anderer oder bewusste Inkaufnahme einer solchen. Auffangtatbestand wenn weder eine leichte noch eine schwere Widerhandlung vorliegt. Beispiele für mittelschwere Widerhandlungen: Entwendung... weiterlesen
Das Verkehrsdelikt führte nur zu einer geringen Gefahr für die Sicherheit anderer. Beispiele für leichte Widerhandlungen: Geschwindigkeitsüberschreitung ohne erschwerende Umstände wie schlechte Sicht-, Strassen- oder... weiterlesen