Der aufrechtstehende Arbeitgeber kann nebst
- Kurzarbeit
- Personalrestrukturierungen und
- Personalabbau
auch strukturelle Massnahmen ergreifen müssen, ohne dass sie deswegen in Insolvenz fällt, wie
- Betriebsverkauf (sog. Betriebsübernahme [OR 333])
- Schliessung eines Betriebsteils oder aller Betriebe des Unternehmens
- Unternehmensliquidation (ohne Insolvenzgefahr).
Tipp an das Unternehmen
Unterstützen Sie Arbeitnehmer, die infolge bei der Unternehmung liegender struktureller Gründe nicht mehr an ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz eingesetzt werden können, durch geeignete Massnahmen wie
- Neuorientierung
- Umschulung