Literatur
BÄCHLER FRANZISKA, Vergütungen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern in Banken, Diss. Zürich, Zürich 2012. CEROTTINI ERIC, Le droit aux vacances, Diss. Lausanne, Lausanne 2001. CRAMER CONRADIN,... weiterlesen
BÄCHLER FRANZISKA, Vergütungen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern in Banken, Diss. Zürich, Zürich 2012. CEROTTINI ERIC, Le droit aux vacances, Diss. Lausanne, Lausanne 2001. CRAMER CONRADIN,... weiterlesen
Empfehlenswerte Literatur zur erbrechtlichen Ausgleichung ABT DANIEL, Die Ungültigkeitsklage im schweizerischen Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung von Zuwendungen an Vertrauenspersonen, Diss. Basel, Basel 2002 = BStR... weiterlesen
Rechteübertragung Für vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwirklichte Diensterfindungen und –designs oder auch gebundene Gelegenheitserfindungen und –designs sind, sofern die Rechte nicht automatisch dem Arbeitgeber anwachsen,... weiterlesen
Hohe Aufmerksamkeit Die Redaktion der arbeitsvertraglichen Bestimmungen zur Zuordnung und Übertragung der Urheberrechte aus immaterialgüterrechtlich geschützten Arbeitserzeugnissen stellt hohe Anforderungen und verlangt Präzision. Keine Generalklausel... weiterlesen
Dienst-Computerprogramme Grundsätze: Urheberrecht entsteht in der Person des natürlichen Schöpfers (URG 6) Eine Zuordnungsregel (analog Erfindung oder Design) zG des Arbeitgebers ist in URG 17... weiterlesen
Dienstwerke Grundsätze: Urheberrecht entsteht nur in der Person des natürlichen Schöpfers (URG 6) Eine Zuordnungsregel (analog Erfindung oder Design) zG des Arbeitgebers fehlt damit. Der... weiterlesen
Diensterfindungen und -design Voraussetzungen: In Ausübung der dienstlichen Tätigkeit (> Es ist nicht erforderlich, dass die schöpferische Leistung während der vertraglichen Arbeitszeit oder am Arbeitsplatz... weiterlesen
Die arbeitsrechtliche Zuordnung von immaterial-güterrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen kann differenziert werden in: Erfindungen und Designs Werke der Literatur und Kunst und deren Darbietung Computerprogramme... weiterlesen
Recht am Arbeitsergebnis Die Rechte am Arbeitsergebnis werden nach Arbeitsrecht in der Regel dem Arbeitgeber zugeordnet. Sofern und soweit das Arbeitsergebnis nicht direkt beim Arbeitgeber... weiterlesen
Diensterfindung Als Diensterfindung wird diejenige Erfindung definiert, die ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner dienstlichen Verrichtung und kumulativ in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erzielt. Gelegenheitserfindung Eine... weiterlesen
Gesetze Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 321b Art. 332 Art. 332a Allfällige Gesamtarbeitsverträge (GAV) Relativ-zwingendes Recht Die Bestimmung zur Vergütung des Arbeitnehmers bei Gelegenheitserfindungen... weiterlesen
Personalabbau / Sozialplan Sozialplan: Bei einem gross angelegten Personalabbau mit Kündigungen ist stets zu prüfen, ob eine Sozialplanpflicht nach OR 335h ff. besteht. In dieser... weiterlesen
Arbeitnehmererfindungen werden differenziert in Diensterfindungen, Gelegenheitserfindungen und freie Erfindungen. Die Zuordnung ist abhängig von Erfindungsart und –zeitpunkt sowie Relation zur arbeitsrechtlichen Funktion im Betrieb. Auf... weiterlesen
Muster einer Hausordnung Muster: Hausordnung (PDF, 63 KB) Muster einer Outdoor Order Muster: Outdoor Order (PDF, 19 KB)... weiterlesen
Beschwerde beim Vermieter (mit Vorteil per Einschreiben) Fristansetzung, dass Vermieter aktiv wird Klage bei der zuständigen Schlichtungsbehörde... weiterlesen
beschweren sich Mitbewohner, wird der Vermieter eine Mahnung aussprechen bei wiederholten Beschwerden ist eine Kündigung möglich » Informationen zur Kündigung eines Mietvertrages... weiterlesen
regelt das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus enthält Rechte und Pflichten für Hausbewohner bildet Bestandteil des Mietvertrages... weiterlesen
1. Vermieter hat bei Rückgabe der Sache deren Zustand zu prüfen Mängelprotokoll (sog. Abnahmeprotokoll) Feststellung des Zustandes der Mietsache Anwesenheit beider Parteien ist Mieter nicht... weiterlesen
grundsätzlich ist der Mieter nicht zu Erneuerungs- oder Änderungsarbeiten (d.h. Arbeiten, welche in die Substanz der Mietsache eingreifen) an der Mietsache berechtigt Mieter darf Mietsache... weiterlesen
in dem Zustand, in welchem die Mietsache bei Mietantritt übergeben wurde wenn gereinigt übergeben, auch gereinigt zurück geräumt normale, durch den vertragsgemässen Gebrauch entstandene Abnutzung... weiterlesen