Betreibung

Arrest und Pfändung

SchKG 278 / SchKG 281 Für den Fall, dass verarrestierte Gegenstände – von einem andern Gläubiger – gepfändet werden, nimmt der Arrestgläubiger von Gesetzes wegen... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Begriffe

Die Abtretung nach SchKG 260 („SchKG 260-Abtretung“) ist ein konkursrechtliches Instrument des schweizerischen Rechts, womit zugelassene Konkursgläubiger das Recht zur Weiterverfolgung (Inkasso) eines illiquiden Aktivanspruchs der Masse oder zur Abwehren eines illiquiden Passivanspruchs der Masse (Schuld) im eigenen Namen und auf eigenes Risiko erhalten.... weiterlesen