Das totalrevidierte DSG und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sollen künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten bieten.
Der Datenschutz wurde den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht.
Es wurde eine wesentliche Geltungsbereich-Einschränkung vorgenommen, in dem das revidierte DSG nur noch auf Personendaten natürlicher Personen eingeschränkt wurde.
Literatur
- BAERISWYL BRUNO / PÄRLI KURT / BLONSKI DOMINIKA (Hrsg.), Stämpflis Handkommentar Datenschutzgesetz (DSG), 2. Auflage, Bern 2023, S. 1 ff.