Konkursverwertung

Lebensversicherungen

Bei Versicherungsansprüchen ist zu unterscheiden, ob sich der Anspruch abstützt auf eine Schadensversicherung oder auf eine Lebensversicherung: Definition Lebensversicherung =   Versicherung, welche die biometrischen Risiken... weiterlesen

Konkursverwertung

Immaterialgüterrechte

Die Immaterialgüterrechte von Gemeinschuldnern fallen in die Konkursmasse, wenn sie pfändbar und damit verwertbar sind: Definition Immaterialgüterrechte = Schöpfungen technischer oder ästhetischer Natur Grundlagen SchKG... weiterlesen

Konkursverwertung

Kotierte Wertpapiere

Spezielle Massa-Objekte bilden die kotierten Wertpapiere, die einen Markt- oder Börsenpreis aufweisen: Definition Kotierte Wertschriften =   Wertpapiere, die an einer Börse oder auf dem ausserbörslichen... weiterlesen

Konkursverwertung

Nicht kotierte Wertpapiere

Besondere Massa-Objekte sind die nicht kotierten Wertpapiere, welche nicht von SchKG 243 Abs. 2 erfasst werden und oft nicht durch einen Markt- oder Börsenpreis bewertet... weiterlesen

Konkursverwertung

Schadenversicherungen

Bei Versicherungsansprüchen ist zu unterscheiden, ob sich der Anspruch abstützt auf eine Schadensversicherung oder auf eine Lebensversicherung: Definition Schadenversicherung =   Versicherungsvertrag, welcher den Versicherer zum... weiterlesen

Konkursverwertung

Unbestrittene, fällige Guthaben

Die Geltendmachung von unbestrittenen, fälligen Ansprüchen ist besonderen Prinzipien unterworfen: Definition Unbestrittene, fällige Guthaben = Forderungen oder sonstige Ansprüche, die vom Schuldner des Gemeinschuldners anerkannt... weiterlesen

Konkursverwertung

Grundstücke

Bei der Verwertung von Grundstücken gelten besondere Voraussetzungen für den Verwertungszeitpunkt: Definition Grundstücke =   Liegenschaften und Rechte gemäss ZGB 655 Vgl. Immobilienarten Grundlagen SchKG 238... weiterlesen

Konkursverwertung

Fahrnis

Bei der Verwertung von Fahrnis gelten nur wenige zeitliche Einschränkungen: Definition Fahrnis (auch: bewegliche Sachen, Mobilien) = physische Gegenstände jeder Art wie Fahrnisbauten (Bestandteilbildung als... weiterlesen

Konkursverwertung

Verwertungs-Objekte

Die Massagegenstände unterstehen bei der Verwertung nebst der Zwangsvollstreckungsregeln des SchKG auch Vorgaben oder Einschränkungen aus materiellem Recht. Die Einflussfaktoren auf die Verwertung lassen sich... weiterlesen

Konkursverwertung

Notverkauf

Ob ein Notverkauf angezeigt ist, entscheidet sich nach den Massagegenständen, ihrer Klassifizierung und der Notverkaufsvoraussetzungen: Definition Notverkauf =   Veräusserung von Vermögensgegenständen unter Zeitdruck Grundlage SchKG... weiterlesen

Konkursverwertung

Unternehmensweiterführung im Konkurs

Als Ausnahme vom Konkursregelfall der Liquidation erfordert die Unternehmensweiterführung für die Fortführung – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Voraussetzungen, die wegen der laufenden Arbeitsverhältnisse... weiterlesen

Konkursverwertung

Nach Konkursverfahrensart

Grundsätze Allgemein Versilberung aller Aktiven zur Befriedigung aller (ihre Forderung anmeldenden) Gläubiger Forderungseingabe Kollokationsplan Ordentliches Konkursverfahren Die Bestandteile der Aktiv-Masse dürfen erst verwertet werden, wenn... weiterlesen

Konkursverwertung

Nach Massaobjektart

Allgemeines Grundsatz Die Bestandteile der Aktivmasse dürfen grundsätzlich verwertet werden, im ordentlichen Konkursverfahren erst nachdem die Zweite Gläubigerversammlung stattgefunden hat, da diese bestimmt wie zu... weiterlesen

Konkursverwertung

Verwertungs-Zeitpunkt

Die Bestimmungen von SchKG 238, SchKG 243 Abs. 2 und 3 sowie SchKG 256 bestimmen im Wesentlichen den Zeitpunkt der Verwertung. Der richtige Verwertungszeitpunkt lässt... weiterlesen

Konkursverwertung

Summarisches Konkursverfahren

Das summarische Konkursverfahren ist eines von zwei Verfahrensarten zur Durchführung des Konkursverfahrens: Definition Summarisches Konkursverfahren =   schnelle und weitgehend formfreie Verfahrensart zur Durchführung des Konkursverfahrens... weiterlesen

Konkursverwertung

Ausnahme: Liquidator / Auktionator

Die Verwertung kann ausnahmsweise einer Privatperson (natürliche oder juristische Person) übertragen werden, Als private Verwertungsbeauftragte gelangen Personen mit besonderem Fachwissen oder mit entsprechender Organisation und... weiterlesen

Konkursverwertung

Ordentliches Konkursverfahren

Nach Eintritt der Rechtskraft des Kollokationsplans bzw. Lastenverzeichnisses entscheiden – im ordentlichen Konkursverfahren – die Gläubiger im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung über die Art der... weiterlesen

Konkursverwertung

Grundsatz: Konkursverwaltung

Die Verwertung fällt in die Zuständigkeit der Konkursverwaltung (Konkursamt (amtliche Konkursverwaltung), ausserordentliche Konkursverwaltung (Bestimmung durch das Konkursgericht) oder ausseramtliche Konkursverwaltung (Wahl durch die Gläubiger). Literatur... weiterlesen

Konkursverwertung

Ausnahme: SchKG-Hilfsperson

SchKG-Hilfspersonen sind von der amtlichen Konkursverwaltung beigezogene Personen. Inwieweit sie vom Träger der amtlichen Funktion subordiniert sind, richtet sich nach dem individuell konkreten Einzelfall und... weiterlesen