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Konkursverwertung

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Schadenversicherungen

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Versicherungsansprüchen ist zu unterscheiden, ob sich der Anspruch abstützt

  • auf eine Schadensversicherung oder
  • auf eine Lebensversicherung:

Definition

  • Schadenversicherung =   Versicherungsvertrag, welcher den Versicherer zum Ersatze des eingetretenen Vermögensschaden des Versicherungsnehmers verpflichtet.

Grundlagen

  • SchKG
  • VVG 46a
  • SchKG 211

Verwertungsgegenstände

  • Sachversicherungen
    • Versicherungsnehmer-Konkurs
      • Seit Inkrafttreten des revidierten VVG (01.01.2022) gilt zwingend VVG 46a.
      • Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers der Konkurs eröffnet,
        • so bleibt der Versicherungsvertrag bestehen und die Konkursverwaltung ist zu dessen Erfüllung verpflichtet
      • Die Versicherung soll der Konkursmasse zugutekommen.
        • Vorbehalten bleibt VVG 81 (Lebensversicherungen).

Grundsätzliche Verwertungsarten

  • Versteigerung
  • Freihandverkauf
  • Vergleich
  • Prozessfinanzierung
  • Abtretung nach SchKG 260

Einschränkungen

  • Vertragseintritt führt zu Massaschuld
  • Weiterer Liquidationsverlauf nach Massgabe der individuell konkreten Verhältnisse

Literatur

  • BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
  • KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
  • KUHN MORITZ, Zwangsvollstreckung von Lebensversicherungsansprüchen, in: Riemer et al. (Hrsg.), FS Spühler, Zürich 2005, 163 ff.
  • LEEMANN HANS, Die Behandlung der Lebensversicherungspolicen beim Erbgang und bei der Zwangsvollstreckung, ZBGR 7 (1926) 1
  • LEHMANN ALEXANDRE/DUC JEAN-MICHEL, Assurances-vie: Quelques réflexions sur le droit de rachat en lien avec l’exécution forcée, REAS 2013, 17 ff.
  • MEYER HEINZ, Die Begünstigung in der Lebensversicherung, SJZ 1957, 17 ff.

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