LAWINFO

Konkursverwertung

QR Code

Ausnahme: Liquidator / Auktionator

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verwertung kann ausnahmsweise einer Privatperson (natürliche oder juristische Person) übertragen werden,

Als private Verwertungsbeauftragte gelangen Personen mit besonderem Fachwissen oder mit entsprechender Organisation und Beziehungsnetz zum Einsatz, wie:

  • Liquidator
  • Auktionator.

Es unterstehen dann dem Privatrecht die Rechtsverhältnisse zwischen:

  • Konkursverwaltung und dem privat Beauftragten
    • Liquidations- bzw. Auktionsmandat
  • Privat Beauftragtem und dem Erwerber (vgl. BGE 103 III 45 + BGE 105 III 71)
    • Verkauf oder Versteigerung

Rechtsweg

  • Die Verwertung durch einen privaten Beauftragten ist nicht mit einer SchKG-Beschwerde, sondern zivilgerichtlich anzufechten.

Literatur

  • Grundsatz: Konkursverwaltung
    • KUKO SchKG-BÜRGI, Art. 235 SchKG – Art. 237 SchKG, 2. Auflage, Basel 2014
    • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 1 + § 26 N 22 ff.
  • Ausnahme: Liquidator / Auktionator
    • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 26 N. 21

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.