Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aussonderung
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Gewahrsams-Definition

Kurzdefinition Gewahrsam =   tatsächliche Verfügungsmacht über eine Sache Langdefinition Gewahrsam =   unmittelbare faktische Herrschaft über die Sache, verbunden mit der Möglichkeit sie zu gebrauchen Tatsächliche... weiterlesen

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Beschlagsrechte

Grundsatz Der Konkursbeschlag wirkt für alle Gegenstände im Gewahrsam des Gemeinschuldners Befand sich die Streitsache bei Konkurseröffnung nicht im ausschliesslichen Gewahrsam des Gemeinschuldners, ist sie... weiterlesen

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Gewahrsams-Gegenstände

Der Gewahrsam ist je nach Art des Gegenstandes unterschiedlich: Grundstücke Grundstücke und Rechte können nicht in Gewahrsam genommen werden Gewahrsamsersatz bildet der Grundbucheintrag Bewegliche Sachen... weiterlesen

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Gewahrsams-Zeitpunkt

Massgebender Zeitpunkt Konkurseröffnung Genauer Stichzeitpunkt bildet das Konkurseröffnungsdatum und die vom Konkursrichter angegebene Uhrzeit Vgl. BGE 110 III 87, 93 Literatur AMONN KURT / WALTHER... weiterlesen

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Ambivalenz

Aussonderung und Admassierung sind verfahrens-ambivalente Themen: Aussonderung Ausscheidung von Fremdgegenständen aus der Konkursmasse Admassierung Zur-Masse-ziehen von Gemeinschuldner-Eigentum in Drittbesitz Weiterführende Informationen Admassierung... weiterlesen

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Ziele

Die Aussonderung wie auch die Admassierung zielen darauf ab, den definitiven Bestand der Masse abzuklären, und zwar im Hinblick auf die Verwertung des bestimmten Konkurssubstrates.... weiterlesen

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Aussonderung
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Rechtswege

Die Rechtswege von Aussonderung und Admassierung sind völlig unterschiedlich: Aussonderung Fremdgegenstände können aus der Konkursmasse ausgesondert werden: Aussonderungs-Vorverfahren Aussonderungs-Prozess Admassierung Gemeinschuldner-Eigentum in Drittbesitz können zur... weiterlesen

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Aufsicht

Die Beaufsichtigung der Verfahrensführung durch die Konkursverwaltung obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen (AB). Die AB ist auch als Beschwerdestelle für Beschwerden gegen... weiterlesen

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Aussonderungs-Stadien

Die Aussonderung hat die Sach- und Rechtslage im aktuellen Stand bei Konkurseröffnung aufzunehmen. Dabei kann unterschieden werden in: Aussonderung Aussonderungsverfahren Dritter hatte keine Rechtswahrung gegenüber... weiterlesen

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Aussonderungs-Elemente

Die hauptsächlichsten Elemente der Aussonderung sind: Gewahrsam Kein Gewahrsam des Dritten am strittigen Vermögensgegenstand Gewahrsam Besseres Recht des Dritten Bessere Berechtigung des Dritten am Vermögenswert... weiterlesen

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Aussonderungs-Voraussetzungen

Eine Aussonderung setzt grundsätzlich sachverhaltlich, rechtlich und praktisch voraus: Kein Gewahrsam des Dritten Gewahrsam Vermögenswert im Gewahrsam des Gemeinschuldners Ausschliesslicher Gewahrsam des Gemeinschuldners bei Konkurseröffnung... weiterlesen

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Steuern

Im Falle eines materiellen Vergleichs bei einer Aussonderung sind steuerliche Implikationen zu prüfen. Prüfenswert sind vor allem für den Einigungsfall die Tragung bzw. Zuordnung der... weiterlesen

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Fazit

Die Aussonderung zielt auf die Finalisierung der verwertbaren Aktivmasse. Kann im Vorverfahren die Berechtigung des Dritten am Massagegenstand zum Vorneherein als bewiesen betrachtet werden oder... weiterlesen

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Begriff

Kurzdefinition Ausscheidung von Dritteigentum aus der Konkursmasse Langdefinition Die Konkursverwaltung trifft – für die Aussonderung – eine Verfügung über die Herausgabe von Sachen, welche von... weiterlesen