Legaldefinition «Verfügungen von Todes wegen»
EuErbVO Art. 24 ff. enthalten Anknüpfungskriterien für das anwendbare Recht betreffend Verfügungen von Todes wegen. Gemäss Legaldefinition EuErbVO Art. 3 Abs. 1 lit. d gelten... weiterlesen
EuErbVO Art. 24 ff. enthalten Anknüpfungskriterien für das anwendbare Recht betreffend Verfügungen von Todes wegen. Gemäss Legaldefinition EuErbVO Art. 3 Abs. 1 lit. d gelten... weiterlesen
Schweizerisch-spanischer Doppelbürger mit letztem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt und Vermögen in der Schweiz sowie Ferienhaus in Spanien... weiterlesen
Ausgangslage Der Erblasser mit italienischer Staatsbürgerschaft und letztem Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, hinterlässt Vermögen (auch) in der Schweiz (Wohnsitzstaat). Staatvertrag Es gilt der... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in Frankreich / Vermögen in Frankreich und der Schweiz... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt und Nachlassvermögen einzig in der Schweiz Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz / Vermögen in der Schweiz und in Frankreich... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland / Vermögen in Deutschland in und der Schweiz... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt und Nachlassvermögen einzig in der Schweiz Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz / Vermögen in der Schweiz und in Deutschland... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz / Vermögen in der Schweiz und in Non-EU-Staat / Keine Rechtswahl Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz / Vermögen in der... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in Non-EU-Staat / Vermögen in Non-EU-Staat und in der Schweiz... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz / Vermögen in der EU und in der Schweiz / Keine Rechtswahl Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz / Vermögen in... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der EU / Vermögen in der EU und in der Schweiz... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt und Vermögen einzig in Non-EU-Staat / Keine Zuständigkeits- und/oder Rechtswahl Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in Non-EU-Staat / Vermögen in Non-EU-Staat und in der Schweiz /... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt und Vermögen einzig in der EU / Keine Zuständigkeits- und/oder Rechtswahl Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der EU / Vermögen in der EU und in... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt und Nachlassvermögen einzig in der Schweiz Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz / Nachlassvermögen in der Schweiz und in der EU Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in... weiterlesen
Erbstatut Spezielle Regelungen betreffend Verfügungen von Todes wegen Legaldefinition «Verfügungen von Todes wegen» Regelungen betreffend einseitige und gemeinschaftliche Testamente Regelungen zu Erbverträgen betreffend den Nachlass... weiterlesen
Gerichtsstandsvereinbarung für Erbstreitigkeiten (nur bei Rechtswahl des Erblassers; vgl. EuErbVO 5) Rügelose Einlassung (bei Unterlassung der Unzuständigkeitseinrede; vgl. EuErbVO 9) Notzuständigkeit, wenn keine andere Zuständigkeitsnorm... weiterlesen
Subsidiäre unbeschränkte internationale Zuständigkeit Die EuErbVO sieht für den gesamten, d.h. weltweiten Nachlass eine subsidiäre Zuständigkeit des Mitgliedstaates am Belegenheitsort (= Belegenheitsstaat) vor, wenn kumulativ... weiterlesen
Die EuErbVO bestimmt die direkte internationale Zuständigkeit, d.h. den Mitgliedsstaat, dessen Gerichte/Behörden zuständig sind (EuErbVO 2). Merke Dagegen bestimmt sich nach dem Verfahrensrecht des international... weiterlesen
Zentraler Anknüpfungspunkt für die direkte internationale Zuständigkeit (EuErbVO 4) wie auch für das anwendbare Recht (EuErbVO 21) ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.... weiterlesen
Räumlicher Anwendungsbereich Die EuErbVO gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, ausgenommen Grossbritannien Irland Dänemark Merke Diese Staaten sind – wie die Schweiz – sog. Drittstaaten. Die EuErbVO... weiterlesen