Vertragsfähigkeit
Um einen Ehevertrag abschliessen zu können bedarf es der Urteilsfähigkeit (ZGB 183 Abs. 1). Bei noch nicht volljährigen Personen sowie volljährigen Personen unter einer Beistandschaft... weiterlesen
Um einen Ehevertrag abschliessen zu können bedarf es der Urteilsfähigkeit (ZGB 183 Abs. 1). Bei noch nicht volljährigen Personen sowie volljährigen Personen unter einer Beistandschaft... weiterlesen
Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Heirat geschlossen werden (ZGB 182 Abs. 1). Vertrags-Parteien eines Ehevertrages sind somit zwei die Ehe eingehende oder bereits... weiterlesen
Die Entstehung des Wohnrechts durch Vertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung und der Eintragung im Grundbuch. Bedingte Einräumung des Wohnrechtes Suspensivbedingung Ein aufschiebend (suspensiv) bedingtes Wohnrecht... weiterlesen
Das Wohnrecht wird errichtet: Als Rechtsgeschäft unter Lebenden im Rahmen eines lebzeitigen Rechtsgeschäftes (öffentliche Beurkundung!) wie Grundstücksabtretung an Nachkommen (gemischte Schenkung [Tilgung teils durch Erbvorbezug und teils entgeltlich... weiterlesen
Der grundbuchliche Vollzug beginnt mit der Grundbuchanmeldung (samt Einreichung des Rechtsgrundausweises), mit dem Ziel des Grundbucheintrags, für die Entstehung des Wohnrechts. Weiterführende Informationen Rechtsgrund-Ausweis Grundbuchanmeldung... weiterlesen
Ausland-Schweizer-Ehegatten haben eine beschränkte Rechtswahl. Sie können (aus Sicht des schweizerischen internationalen Privatrechtes) zwischen folgenden Güterrechts-Kodifikationen wählen (IPRG 52 Abs. 2): Ehegüterrecht des Staates, in... weiterlesen
Berechtigter Recht, zu wohnen Szenario Vorbehaltsnutzung Weitere Ziele Belasteter Gegenleistungszweck Szenario Vorbehaltsnutzung Meistbegünstigung Versorgungszweck Sicherstellung der Wohngelegenheit der betreffenden Person, als ureigenstes Bedürfnis, welches der... weiterlesen
Meistens decken sich die Motive mit den Zielen (siehe oben). Unerwähnt bleibt in der Regel das effektive Motiv des belasteten Grundeigentümers, dem Wohnberechtigten keine Geldwerte... weiterlesen
Seit jeher werden wurden Wohnrechte (und Nutzniessungen) als Personaldienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Die Wohnrechtseinräumung erfolgt aus den verschiedensten Zielen und Motiven. Weiterführende Informationen Verbreitung Immobilienübertragung... weiterlesen
Vertragsparteien Vertragsfähigkeit Vertragsinhalt Eigengut-Zuweisung Eigengut-Inventar / Güterrechtliches Inventar Bestimmung der Vorschlagsbeteiligung Güterrechtliche Teilungsregeln Zuteilung von ehelicher Wohnung und Hausrat Änderungen des Mehrwertanteils Vertragsform Vertrags-Beginn und... weiterlesen
Das Wohnrecht ist als Personaldienstbarkeit ein beschränktes dingliches Recht, welches den belasteten Grundeigentümer zur Duldung des Wohnens durch den Wohnberechtigten verpflichtet Weiterführende Informationen Dienstbarkeit: Rechtsnatur ... weiterlesen
Das Wohnrecht kann im Gegensatz zur Nutzniessung nur natürlichen Personen zustehen. darf anders als die Nutzniessung nur einen Teil des Grundstückes betreffen. verpflichtet den Berechtigten... weiterlesen
Das Wohnrecht ist geregelt in: ZGB 776 – ZGB 778... weiterlesen
Das Wohnrecht verleiht dem Berechtigten oder auch „Wohnberechtigter“genannt die Befugnis, in einem Gebäude oder in einem Teil davon Wohnung zu nehmen. Das Wohnrecht ist eine Personaldienstbarkeit.... weiterlesen
BAUMANN MAX, Den Nutzen geniessen – Hinweise zur Regelung von Wohnrechts- und Nutzniessungsverhältnissen, ZBGR 2002, 193 ff. DEILLON-SCHEGG BETTINA, Die gerichtliche Zusprechung eines dinglichen Wohnrechts... weiterlesen
Von zentraler Bedeutung ist der erste eheliche Wohnsitz eines Ehepaares und eine allfällige Wohnsitzverlegung in Bezug auf die Frage, welches nationale Ehegüterrecht auf die Eheleute... weiterlesen
Es sind folgende Güterstandsauflösungsgründe zu unterscheiden: Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten und damit zugleich automatische Auflösung des Güterstandes als „natürlicher“ (bzw. vom Gesetz... weiterlesen
Das Gesetz sieht verschiedene wichtige Gründe bzw. Vermögensgefährdungs-Tatbestände vor, bei deren Vorliegen von Gesetzes wegen oder auf Anordnung des Gerichtes hin der ausserordentliche Güterstand der... weiterlesen
Die Ehegatten unterstehen den Vorschriften der Errungenschaftsbeteiligung, sofern sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben oder der ausserordentliche Güterstand eingetreten ist (ZGB 181). Der... weiterlesen
Bis 01.01.1988 (Datum des Inkrafttretens des neuen Eherechts) war die sog. Güterverbindung (alt ZGB 178) der gesetzliche ordentliche Güterstand des schweizerischen Ehegüterrechts. Ehegatten, die am... weiterlesen