Sanierungsbegriff
Der Begriff der Sanierung entstammt dem Lateinischen („sanare“ wie Gesund machen). Sanierung bedeutet also Genesung und Heilung.... weiterlesen
Der Begriff der Sanierung entstammt dem Lateinischen („sanare“ wie Gesund machen). Sanierung bedeutet also Genesung und Heilung.... weiterlesen
OR 257d Die Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzugs gilt als unwirksam, wenn im Zeitpunkte ihrer Mitteilung keine Zahlungsrückstände (mehr) bestehen. Die Berufung des Mieters auf die Unwirksamkeit... weiterlesen
Grundmodell wie beim «Immobilienverkauf an Dritten gegen Wohnrecht und Zahlung“ (oben), aber anstelle einer Restkaufpreiszahlung nach Kapitalisierung des Wohnrechts wird mit der Kaufpreisrestanz gekauft: eine... weiterlesen
Die Überlassung des Überschusses an die Berechtigten ist folgenden Prinzipien unterworfen: Zurückgehen des Überschusses an die Berechtigten Das Konkursamt hat den Überschuss den Berechtigten zur... weiterlesen
Aus dem Aktivenüberschuss werden zuerst die die gesetzlichen Erben belastenden Vermächtnisse ausgerichtet. Besonders ist dabei, dass keine Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben zu beachten sind, führt... weiterlesen
Was nach Ausrichtung der Vermächtnisse übrigbleibt, wird den gesetzlichen Erben im Verhältnis ihrer Erbanteile ausgerichtet; bei Annahmeverweigerung: Anwachsung an die Miterben; bei Annahmeverweigerung auch der... weiterlesen
Ein allfälliger Aktivenüberschuss steht den ausschlagenden Erben zu wie wenn die Ausschlagung nie stattgefunden hätte (vgl. ZGB 573 Abs. 2). Vorbehalten bleiben die Vermächtnisansprüche [>... weiterlesen
Die Kommanditgesellschaft wird nach Einstellung des Konkurses mangels Aktiven im Handelsregister gelöscht, sofern innert drei Monaten nach der Publikation der Eintragung der Konkurseinstellung gemäss HRVo... weiterlesen
Es gelten für die Kommanditgesellschaft die allgemeinen Regeln des Sanierungs- bzw. Nachlassvertragsrechts: Haftung Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu den Gesellschaftern: In der Lehre ist... weiterlesen
Aufgrund der Subsidiärhaftung aller Gesellschafter sind folgende Fälle denkbar: ausschliesslicher Konkurs der Kommanditgesellschaft (OR 570) gleichzeitiger Konkurs der Kommanditgesellschaft und Konkurs eines Gesellschafters (SchKG 218... weiterlesen
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln für die Durchführung des Konkursverfahrens: Zuständigkeit Zuständig ist das Konkursamt am Gesellschaftssitz der Kommanditgesellschaft (KollG) Verfahrensdurchführung Vorläufige Konkurspublikation Einvernahme... weiterlesen
Nebst der allgemeinen zivilrechtlichen Auswirkungen der Konkurseröffnung (wie Erlöschen Vollmacht (OR 83), Rückbehaltungsrecht des Vertragspartners (OR 83), Belangbarkeit des Bürgen (OR 545 Abs. 1 Ziffer... weiterlesen
Mittels Insolvenzerklärung kann sich die Kommanditgesellschaft für zahlungsunfähig erklären und selber um Eröffnung des Konkurses ersuchen (vgl. SchKG 191). Judikatur BGE 113 III 118 Weiterführende... weiterlesen
Die Kommanditgesellschaft (OR 602) ist konkursfähig und unterliegt daher der Konkursbetreibung (vgl. SchKG 39 Abs. 1, vorbehältlich SchKG 40). Für die kaufmännische Kommanditgesellschaft gilt der... weiterlesen
Einleitung Die Kommanditgesellschaft (KommG) ist – obwohl nicht rechtsfähig – dank besonderer Gesetzesvorschrift (OR 562) partei- und betreibungsfähig und untersteht – abgesehen von bestimmten wesentlichen... weiterlesen
Fokus: Anwälte und Berater Ausgangslage Im Jahre 2016 prüfte die Financial Action Task Force (FATF) die Schweiz zum vierten Mal und anerkannte in ihrem Länderbericht... weiterlesen
Hier finden Sie das Muster «Schiedsvertrag für Einzelschiedsrichter» zum freien Download: Schiedsvertrag für Einzelschiedsrichter... weiterlesen
Wer hat’s erfunden? FORIS! Der Erfinder FORIS entdeckte in Deutschland vor 20 Jahren die Geschäftsidee der gewerbsmässigen Prozessfinanzierung: Ein Finanzierer übernimmt das Prozessrisiko, trägt die... weiterlesen
Es gelten für die Kollektivgesellschaft die allgemeinen Regeln des Sanierungs- bzw. Nachlassvertragsrechts: Haftung Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu den Kollektivgesellschaftern: In der Lehre ist... weiterlesen
Aufgrund der Subsidiärhaftung aller Gesellschafter sind folgende Fälle denkbar: ausschliesslicher Konkurs der Kollektivgesellschaft (OR 570) gleichzeitiger Konkurs der Kollektivgesellschaft und der Kollektivgesellschafter (SchKG 218 Abs.... weiterlesen