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Anlegerschutz

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Checkliste: Vermögensverwalterpflichten

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Checkliste: Vermögensverwalterpflichten

Den Vermögensverwalter trifft die Pflicht zur sorgfältigen Vermögensverwaltung, d.h. es ist die objektiv und subjektiv gebotene Sorgfalt, die ein professioneller und gewissenhafter Vermögensverwalter unter den obwaltenden Umständen anwendet, geschuldet.

A. Beachtung der Richtlinien der Schweizer Bankiervereinigung

B. Beachtung der Pflichten gemäss Börsengesetz (BEHG)

C. Einzel-Prinzipien

  1. Erstellung Klientenprofil
    1. Absprache der Anlagepolitik mit dem Klienten
    2. Berücksichtigung der individuellen, ev. besonderen, Lebensumstände
    3. Risikoneigung des Klienten
    4. ev. Einziehung weiterer Erkundigungen
    5. Kapitalanlagen mit Mitteln aus einem Wertpapierkredit
      1. Risikohinweis zum Lombardkredit
      2. Hinweis auf die Risiken der Nachschusspflicht (margin call)
  2. Breite Informationsbeschaffung
  3. Einhaltung besonderer Klientenweisungen
    1. Abmahnung des Klienten bei
      1. bei vertragswidrigen Weisungen
      2. bei unzweckmässigen Weisungen
    2. Ohne klärende Auseinandersetzung besteht Recht des Vermögensverwalters zur einstweiligen Verweigerung der Weisungs-Erfüllung
  4. Minimierung des Risiko aus Börsenentwicklung durch die Wahl anerkannter Anlagestrategien
    1. Diversifikation
      1. nach Anlagearten
      2. nach Anlage-Währungen
      3. nach Geografie
        1. inländische Wertschriften
        2. ausländische Wertschriften
      4. nach Branchen
      5. nach Titeln
        1. Aktien
        2. Obligationen
        3. andere Anlageinstrumente
      6. ev. teilweise Fondsanteile anstelle Einzeltitel
      7. Zeithorizont
    2. Risikoverteilung / Risikostufe
    3. Suche der optimalen Balance von Risiko und Rendite
      1. Ziel: mit möglichst wenig Risiko eine möglichst hohe Rendite zu erreichen
      2. Risikoabsorptionsfähigkeit hängt von der konkreten Lebenssituation des Anlegers ab
      3.  Ziel-Risiko
        1. Risikoberechnung aufgrund verschiedener Grössen ist schwieriger
        2. Volatilität als Risikomessgrösse
        3. Verwendung von finanzmathematischen Standardmodellen
      4.  Ziel-Rendite
        1. Angepeilte Rendite ist einfach zu messen
        2. Mittels richtiger Gewichtung der Einzelpositionen zur optimalen Portfolio-Diversifikation
      5. Effizienzkurve als Lösungsmethode
        1. Die Portfoliotheorie unter Einsatz bestimmter Formeln ermöglicht ist es, durch wiederholte Berechnung verschiedener Vorgaben von Titeln, Anzahl und Kursen die ideale Effizienzkurve zu ermitteln.
    4. Vermeidung von Klumpenrisiken
  5. Dauernde Überwachung
    1. in Bezug auf vereinbartes Anlageziel
    2. in Bezug auf festgelegtes Risikoprofil
  6. periodischer persönlicher Klientenkontakt
  7. regelmässige und vergleichbare Rechenschaftslegung des Vermögensverwalters
    1. Depotauszüge
    2. Performance-Reporting
  8. Dokumentierungspflicht des Vermögensverwalters
    1. Aufbewahrung des schriftlichen Verwaltungsvertrages
    2. Protokollierung der Klientenweisungen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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