LAWINFO

Anlegerschutz

QR Code

Checkliste: Behauptungs- und Substantiierungslast sowie Beweislast

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Download

Hier finden Sie die Checkliste: Behauptungs- und Substantiierungslast sowie Beweislast als PDF zum freien Download:

Checkliste: Behauptungs- und Substantiierungslast sowie Beweislast

Behauptungs- und Substantiierungslast

  • Parteien haben im Rahmen ihrer Beweislast von ZGB 8 klar und substantiiert zu behaupten:
    • die anspruchsbegründenden Tatsachen
    • die rechtsaufhebenden Tatsachen
    • die rechtshindernden Tatsachen
  • Pauschale Behauptungen genügen nicht:
    • Behauptungen müssen so substantiiert sein, dass
      • die Gegenpartei erkennen kann, was sie bestreiten muss und was nicht.
      • Das Gericht differenzieren kann, in unbestrittene Vorbringen, über die kein Beweis abzunehmen ist, und bestrittene, die zum Beweis zu verstellen sind.
    • Anlegerschaden ist trotz der Hinweismöglichkeit auf die richterliche Schadensschätzung gemäss OR 42 Abs. 2 möglichst genau zu behaupten und zu belegen
      • Welche Titel nach Anzahl, Wert und Zeitpunkt nicht hätten gekauft werden dürfen.
      • Welche Titel stattdessen hätten wann, wo und wie hätten erworben werden sollen.
    • Ungenügende Substantiierungen
      • führen zur Abweisung der betroffenen Klagepositionen, und zwar
      • ohne Durchführung eines Beweisverfahrens zu den entsprechenden Positionen.

Beweislast

  • Derjenige, der aus einer behaupteten Tatsache Rechte ableitet, hat diese zu beweisen (vgl. ZGB 8).
  • Beweislast des geschädigten Anlegers:
    • Vermögensverwaltungsmandat
    • Bei vorbehaltsloser Leistungsannahme:
      • Beweis der nicht oder nicht gehörigen Vertragserfüllung.
      • Zeitpunkt der möglichen Genehmigung:
        • Vor Informationszugang keine Genehmigung.
        • Nach Informationszugang: Zeitpunkt der „vorbehaltslosen Annahme der Leistung“ umstritten.
    • Schadensumfang:
      • Schadenselemente: Pflichtverletzung, Verschulden, Schaden, Kausalität
      • Nicht nachweisbarer Schadensumfang:
        • Richterliche Schadensschätzung gemäss OR 42 Abs. 2
        • Anleger ist trotzdessen nicht von Behauptungs- und Substantiierungslast befreit.
  • Beweislast des Vermögensverwalters:
    • Nachweis der Erfüllung der Vertragspflichten:
      • Aufklärung: Dokumentierungsobliegenheit des VV bzw. UVV
      • Beratung: Dokumentierungsobliegenheit des VV bzw. UVV
    • Schwierigkeiten bei Klienten im Ausland („banklagernde Korrespondenz-Zustellung“)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.