Informationspflichten / Anzeigepflichten
Den Unternehmer treffen folgende Informations- und Anzeige-Pflichten (OR 365 Abs. 3 und OR 369): Information des Bestellers über Mängel (OR 365 Abs. 3) Stoffmängel Mängel... weiterlesen
Den Unternehmer treffen folgende Informations- und Anzeige-Pflichten (OR 365 Abs. 3 und OR 369): Information des Bestellers über Mängel (OR 365 Abs. 3) Stoffmängel Mängel... weiterlesen
Den Unternehmer treffen im Zusammenhang mit den vom Besteller gelieferten (Bau-)Stoff folgende Pflichten (OR 365 Abs. 2): Pflicht zur sorgfältigen Stoffverwendung Rechenschaftslegung über Verwendung Rückgabepflicht... weiterlesen
Die Werkherstellung ist die charakteristische Leistung des Unternehmers. Den Unternehmer treffen 2 Hauptpflichten: 1. Hauptpflicht: Herstellung des Werks Materialien Rohmaterial Rohprodukten Halbfabrikaten u.ä. Erstellungspflicht Persönliche... weiterlesen
Einleitung Die Unternehmer-Pflichten setzen sich zusammen aus: Hauptpflichten Werk-Herstellung + Werk-Ablieferung Nebenpflichten Haftung für Stoff Informationspflichten / Anzeigepflichten Hilfsmittel + Werkzeuge auf eigene Kosten Sorgfaltspflicht... weiterlesen
Beim Werkvertrag kommt den Allgemeinen Bestimmungen (AGB) bzw. den SIA-Normen besondere Bedeutung zu, da Grundsätzliches so vereinheitlicht bzw. vereinfacht eingebunden werden kann, mit allen Vor-... weiterlesen
Allgemein Aufgrund der dispositiven Werkvertragsbestimmungen sind diese in verschiedenen Wirtschaftsbereichen durch eine Art Privatkodifikationen ersetzt oder ergänzt worden. Baunormen Im Baubereich sind Baunormen als „Privatkodifikationen“... weiterlesen
Im Bauwesen werden die Haftpflichtfragen meistens dadurch gelöst, dass eine oder beide Parteien die betreffenden Risiken versichern: Bauherrenhaftpflicht Betriebshaftpflicht Berufshaftpflicht Weiterführende Informationen Bauwesenversicherung... weiterlesen
Für den Werkvertrag besteht grundsätzlich kein Formzwang. Er kann daher geschlossen werden: Grundsatz Formfreiheit auch konkludente oder stillschweigender Vertragsschluss Ausnahme Bei sog. „gemischten Verträgen“ kann... weiterlesen
Die wesentlichsten Vertragsinhalte sind stichwortartig: Verpflichtung des Unternehmers, ein Werk herzustellen und abzuliefern Verpflichtung des Bestellers zur Werklohnbezahlung, ev. Akontozahlungen oder Teilzahlungen Weitere Bestimmungen Rechte... weiterlesen
Dem Abschluss eines Werkvertrages gehen meistens voraus: eine Devisierung (Ausgangslage) Der Bauherr bzw. der Architekt, der Generalunternehmer oder der Totalunternehmer erstellt mit der Devisierung den... weiterlesen
Definition Besteller = Partei, die das Werk bestellt Personenmehrheit als Besteller sog. Baukonsortium Baukonsortium Natürliche Person Personengemeinschaften Einfache Gesellschaft Einfache Gesellschaft... weiterlesen
Definition Unternehmer = Partei, die sich zur Werkerstellung verpflichtet Personenmehrheit als Unternehmer sog. Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Arbeitsgemeinschaft Subunternehmer als Unternehmer vom (Haupt-)Unternehmer... weiterlesen
Die Parteien des Werkvertrags sind: Unternehmer Besteller Weiterführende Informationen Gegenparteirisiken | vertrags-amanegement.ch... weiterlesen
Folgende Partei- und Vertragselemente sind im Hinblick auf den Abschluss eines Werkvertrages zu erläutern: Parteien Abschluss Werkvertrag Inhalt Form Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm... weiterlesen
Zur Offerte für den Abschluss eines Werkvertrages gilt grundsätzlich folgendes: Grundsatz Unentgeltlichkeit Ausnahme üblichen Rahmen übersteigender Offertaufwand Kostenpflicht des Bestellers nach den Werkvertragsregeln (OR 374),... weiterlesen
Als werkvertragsnahe Innominatkontrakte gelten insbesondere: Gewisse Architekturverträge Einzelarbeiten, sofern sie dem Architekten zur selbständigen Erledigung übertragen sind, wie: Erstellen von Plänen Ausarbeiten von Gutachten Erstellen... weiterlesen
Ausgangspunkt bildet stets die konkrete Abrede der Parteien. Bei Lückenhaftigkeit ist zu prüfen, an welchen gesetzlichen Vertragstypus die konkrete Vereinbarung anzulehnen ist und welche Regeln... weiterlesen
Viele Verträge lassen sich nicht einem gesetzlichen Vertragstypus zuordnen. Wurden solche Verträge früher dem Auftragsrecht zugeordnet (vgl. BGE 106 II 157, BGE 109 II 34),... weiterlesen
Einleitung Die werkvertragsähnlichen Innominatkontrakte lassen sich mittels folgender Informationen umschreiben und charakterisieren: Innominatkontrakte + Zuordnung Analoge Anwendung Werkvertragsrecht Anwendungsfälle Weiterführende Informationen Innominatkontrakte... weiterlesen
Internationale Werklieferungsverträge fallen unter den Anwendungsbereich des CISG / UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods / UNK), wenn sie... weiterlesen