Verbreitung
Starke Verbreitung, da die Verjährung überall da greift, wo Verträge nicht erfüllt bzw. Forderungen nicht getilgt, nicht gestundet oder nicht erlassen sind.... weiterlesen
Starke Verbreitung, da die Verjährung überall da greift, wo Verträge nicht erfüllt bzw. Forderungen nicht getilgt, nicht gestundet oder nicht erlassen sind.... weiterlesen
Rechtssicherheit Schaffung von Rechtsfrieden Vgl. BGE 90 II 428, Erw. 8 Vermeidung einer Ungewissheit über die Belangung oder Nichtbelangung des Schuldners Entlastung der Gerichte... weiterlesen
Die Verjährung gilt als materiell-rechtliches und nicht als prozessrechtliches Institut. Judikatur BGE 118 II 447 ff. BGE 75 II 57 ff. BGE 4A_103/2009 BGE 5A_363/2013... weiterlesen
Stundung = im Nachhinein gewährter Leistungs- und Zahlungsaufschub Weiterführende Informationen Stundung | stundung.ch Schulderlass = Verzicht des Gläubigers auf die Forderung und damit Erlass der Schuld (auch:... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen OR 127 – OR 142 Gesetzestexte Art. 127 OR G. Verjährung I. Fristen 1. Zehn Jahre Mit Ablauf von zehn Jahren verjähren alle... weiterlesen
Verjährungsbegriff Kurzdefinition Forderungsentkräftung infolge Zeitablaufs Langdefinition Die Verjährung zeitigt die Wirkungen des Weiterbestands der Forderung, der limitierten klageweisen Geltendmachbarkeit, nämlich nur dann, wenn der Beklagte... weiterlesen
Überblick: Verjährung / Verjährungsrecht » Inhaltsverzeichnis » VERJÄHRUNG » Begriffe Verjährungsbegriff Verjährungsrechts-Definition » Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Gesetzestexte » Abgrenzungen Stundung Schulderlass Verjährung Verwirkung » Rechtsnatur... weiterlesen
Einleitung Bekanntlich ist das Führen eines Gerichtsprozesses mit erheblichen Kostenrisiken verbunden. Für eine Klageeinleitung hat stets der Kläger in die Vorleistung zu gehen und der... weiterlesen
GÜBELI CHRISTIAN, Gläubigerschutz im Erbrecht 1999 LAYDU MOLINARI SANDRA, La poursuite pour les dettes successorales, Lausanne 1999 PIOTET PAUL, Erbrecht, in: SPR IV/1 und IV/2... weiterlesen
Checkliste: Haftungsbeschränkungsstrategie der Erben Begehren um öffentliches Inventar Nutzung des Wahlrechts > Annahme unter öffentlichem Inventar ev. Antrag auf Durchführung der Amtlichen Liquidation ev. Begehren... weiterlesen
Ausserhalb Ethikfragen ist der Nachlasskonkurs ein effektives und rasches Mittel zur Haftungsbeschränkung, mit der Chance einen allfälligen Ueberschuss doch noch konsumieren zu können, sofern und... weiterlesen
Einleitung Entsteht bei der Verlassenschaftsliquidation nach Deckung der angemeldeten Passiven ein Überschuss, ist für dessen Überlassung folgendes zu beachten: Ueberschuss an die nächsten gesetzlichen Erben... weiterlesen
Gemäss ZGB 606 können die Erben zur Zeit des Todes des Erblassers in dessen Haushaltung ihren Unterhalt erhalten haben, können verlangen, dass ihnen nach dem... weiterlesen
Die ausschlagenden Erben eines überschuldeten Erblassers haften gegenüber den Erbschaftsgläubigern im Umfang ausgleichspflichtiger Vorempfänge (vgl. ZGB 579 Abs. 1); nicht für die Kosten der landesüblichen... weiterlesen
Die Gläubiger können die Enterbung eines Zahlungsunfähigen im Uebermass anfechten, d.h. wenn bei der Eröffnung des Erbganges keine Verlustscheine mehr bestehen; der Gesamtbetrag einen Viertel... weiterlesen
(Ausschlagung des überschuldeten Erben) „Hat ein überschuldeter Erbe die Erbschaft zu dem Zwecke ausgeschlagen, dass sie seinen Gläubigern entzogen bleibe, so können diese oder die... weiterlesen
„Die Konkursverwaltung eines Erben oder dessen Gläubiger die zur Zeit des Erbganges Verlustscheine besitzen, können, wenn der Erblasser den verfügbaren Teil zum Nachteil des Erben... weiterlesen
Einstellung wegen nachträglicher Erbschaftsannahme Jede nachträgliche Erbschaftsannahme bringt das noch nicht abgeschlossene Konkursverfahren zur Einstellung (SchKG 196). Selbst Annahmehandlungen gesetzlicher Erben, die zuvor formell ausgeschlagen... weiterlesen
Grundsätzliches Verfahrensabschnitte und Verfahrensablauf sind grundsätzlich gleich wie beim Konkurs über das Vermögen eines lebenden Schuldners. Auffallend sind die vielen Anfechtungsmöglichkeiten. Institutsbezogene Präzisierungen und Hinweise... weiterlesen
Voraussetzungen Voraussetzungen für die Eröffnung der konkursamtlichen Liquidation der Erbschaft sind wie oben festgestellt [Nachlasskonkurs und Auslöser]: förmliche Ausschlagung der Erbschaft durch alle nächsten gesetzlichen... weiterlesen