Unternehmer-Rücktrittsrechte
Der Unternehmer kann – andere Abrede vorbehalten – in folgenden Fällen seinen Rücktritt vom Werkvertrage erklären: Besteller-Zahlungsunfähigkeit (OR 83) Besteller-Gläubigerverzug (OR 91) Besteller-Schuldnerverzug (OR 107... weiterlesen