Einstellungswirkungen (SchKG 230 Abs. 4)
Die rechtskräftige Einstellung des Konkursverfahrens zeitigt folgende Wirkungen: Konkursschluss Verfahren Das Konkursverfahren gilt als geschlossen Meldepflichten / HR-Publikation im SHAB Das Konkursamt macht nach unbenutztem... weiterlesen